Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.01.2018 beantragt Frau Edda Weitz, Haus-+ Grund-Consulting die im Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ entstehende Stichstraße mit dem Straßennamen „Fasanenweg“ zu benennen. Die Lage der neuen Straße ist aus der in der Anlage beigefügten Karte ersichtlich.

 

Ein Straßenname dient vor allem der Orientierung und soll gewährleisten, dass innerhalb eines besiedelten Gebietes der gewünschte Bestimmungsort eindeutig bezeichnet und aufgesucht werden kann. Ferner ist die Anzahl der Straßennamen möglichst gering zu halten, wobei kurze Stichstraßen und Wohnwege nur dann separat zu benennen sind, wenn es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

 

Der Benennung von Straßen wird zunächst eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion zugeschrieben; danach ist es in erster Linie Zweck der Straßenbezeichnung, im Verkehr der Bürger untereinander und zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen und zu erleichtern. Im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist auch die postalische Auffindbarkeit und Eindeutigkeit insbesondere für die Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst zu beachten, so dass hier eine separate Straßenbenennung die einfache und eindeutige Auffindbarkeit der Liegenschaften an dieser Straße nicht gewährleistet.

 

Um eine eindeutige Auffindbarkeit und Erreichbarkeit der an dieser Straße gelegenen Liegenschaften, insbesondere für die vorgenannten Institutionen, zu gewährleisten, sollte die Stichstraße ebenfalls den Straßennamen „Nautikstraße“ erhalten.

 


Beschluss: (einstimmig) 


Die im Bebauungsplan Nr. 84 „Nördlich der Nautikstraße“ entstehende Stichstraße erhält (ebenfalls) den Straßennamen „Nautikstraße“ .