Sitzung: 20.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: MV/FB3/003/2018
Der Ausschuss nimmt
die Mitteilungsvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 22.11.2017 regt Herr Stangier an, bei der Verwaltung
der Stadt Wassenberg eine Pflegeberatungsstelle einzurichten.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben einen Rechtsanspruch auf eine
qualifizierte Pflegeberatung. Die Pflegekasse weist Anspruchsberechtigten
unverzüglich einen Pflegeberater zu, der fester Ansprechpartner ist und Hilfe
bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Sinne des
Fallmanagements leistet.
Sobald ein erstmaliger Pflegeantrag bei einer Pflegekasse eingeht, muss
sie:
- entweder einen konkreten
Beratungstermin mit Angabe der Kontaktperson anbieten, der spätestens
innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang durchzuführen ist,
- oder einen Beratungsgutschein
ausstellen, in dem Beratungsstellen benannt sind, bei denen der Gutschein
zu Lasten der Pflegekasse innerhalb von 2 Wochen nach Antragseingang
eingelöst werden kann.
Dies gilt auch für spätere Beratungstermine, z.B. bei Anträgen auf
Höherstufung, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege oder Wohngruppenzuschläge.
Inhalt der Beratung
Aufgabe der Pflegeberatung ist es nach § 7a SGB XI insbesondere
- den Hilfebedarf des
Pflegebedürftigen zu ermitteln (bei Zustimmung auch unter Berücksichtigung
der Begutachtungsergebnisse des MDK)
- einen individuellen Versorgungsplan
mit den erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden,
präventiven, kurativen und rehabilitativen oder sonstigen medizinischen,
pflegerischen oder sozialen Hilfen zu erstellen,
- auf die Durchführung der
Maßnahmen des Versorgungsplans sowie deren Genehmigung durch den
zuständigen Leistungsträger hinzuwirken,
- den Versorgungsplan zu überwachen und
ggf. anzupassen,
- den Hilfeprozess auszuwerten und
zu dokumentieren, wenn es sich um besonders komplexe Fälle handelt,
- über Möglichkeiten zur Entlastung
der Pflegepersonen zu informieren.
Während bisher die Krankenkassen und Pflegekassen für diese Beratung
zuständig waren, will der Gesetzgeber nun die Kommunen bzw. die für die Hilfe
zur Pflege zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe in die
Beratungsverpflichtung stärker einbinden.
Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und
zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III),
welches zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, soll unter anderen die
Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort verbessert werden.
Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein
Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten.
Auf der Grundlage einer Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege erhält die Stelle, die auf
örtlicher Ebene für die Hilfe zur Pflege zuständig ist, hier der Kreis
Heinsberg, und die damit in der Regel nach den Bestimmungen der zuständigen
obersten Landesbehörde als Träger von Pflegestützpunkten vorgesehen ist, das
Initiativrecht zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes in ihrem regionalen
Einzugsgebiet.
Seit September 1996 wird gemäß § 4 Landespflegegesetz NRW im Amt für
Soziales und Senioren der Kreisverwaltung Heinsberg eine Trägerunabhängige
Beratungs- und Vermittlungsstelle für Pflegebedürftige, von
Pflegebedürftigkeit Bedrohte, Behinderte, Senioren und deren Angehörigen
eingerichtet. Die Beratungsstelle im Amt für Soziales und Senioren der
Kreisverwaltung Heinsberg ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Kreis
Heinsberg und führt folgende Beratungen durch:
- Individuelle Beratung
in persönlichen Gesprächen, Telefonaten und Hausbesuchen
- Vermittlung von Sozialdiensten wie Sozialstationen, Pflegediensten,
Hausnotruf, Heimplätzen, Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen, Betreuten
Wohnplätzen
- Hilfen bei Anträgen wie Pflegegeld, Sozialhilfe,
Schwerbehindertenausweis, und Betreuungen
- Wohnraumberatung so etwa bei Änderung und Umbau wegen
Pflegebedürftigkeit, Hilfsmittelversorgung, Vermittlung
behindertengerechter Wohnungen
Ziel der Trägerunabhängige
Beratungs- und Vermittlungsstelle für Pflegebedürftige, von
Pflegebedürftigkeit Bedrohte, Behinderte, Senioren und deren Angehörigen ist
es, dass Pflegebedürftige, Behinderte
und Senioren solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben, Pflegende Angehörige entlastet und
unterstützt werden, bei einer Heimaufnahme
besondere Bedürfnisse und ortsnahe Unterbringung berücksichtigt werden
sowie die Hilfestellung für
Senioren im Alltag.
Neben der trägerunabhängigen Beratungs- und Vermittlungsstelle des
Kreises Heinsberg, wurde im Juli 2010 zusätzlich ein Pflegestützpunkt in den
Räumen der AOK in Heinsberg eingerichtet. Das Personal rekrutierte sich aus
Pflegeberatern der Krankenkasse und der Träger unabhängigen Beratungsstelle des
Kreises. Die dort gebotene Fachberatung wurde allerdings nur selten in Anspruch
genommen, sodass diese heute ausschließlich von der trägerunabhängigen
Beratungs- und Vermittlungsstelle des Kreises Heinsberg durchgeführt wird.
Zu der trägerunabhängigen
Beratungs- und Vermittlungsstelle, werden keine weiteren Pflegebratungsstellen
in den Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg betrieben. Von den
Wohlfahrtsverbänden werden zudem weiterführende Beratungen durchgeführt.
Bei der Senioren- und Pflegeberatungsstelle in Schwalmtal (Kreis Viersen)
handelt es sich um eine Außenstelle des Pflegestützpunktes Viersen. Hierbei
handelt es sich nicht um eine eigenständige Pflegerberatungsstelle der Gemeinde
Schwalmtal, sondern um eine Außenstelle der Kreisverwaltung Viersen. Diese hält
in allen Städten und Gemeinde des Kreises Viersen eine Pflegeberatungsstelle
vor.
Sofern in der Stadt Wassenberg eine Pflegeberatungsstelle eingerichtet
werden soll, ist dies durch das Amt für Soziales und Senioren der
Kreisverwaltung Heinsberg zu prüfen.
Stadtverordneter Thissen bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Pflegeberatungsstelle in Wassenberg eingerichtet werden kann.
Stadtverordneter Maurer erklärt, dass diese Stelle vom Kreis im dortigen Stellenplan eingeplant sein muss. Fraglich sei es auch, ob dann die Stelle für das Stadtgebiet Wassenberg eingerichtet werde.
Stadtverordnete Konarski führt aus, dass man beim Kreis nachfragen soll, unter welchen Voraussetzungen eine solche Stelle Sinn machen würde.
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis nachzufragen, ob eine Pflegeberatungsstelle in Wassenberg eingerichtet werden kann.