Sitzung: 20.02.2018 Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/FB2/005/2018
Sachverhalt:
1.
Zügigkeit der GGS Am Burgberg Wassenberg
Durch Ratsbeschluss vom 20.09.2007 (TOP 6)
wurde die Aufnahmekapazität für die GGS Wassenberg mit jeweils 3
Parallelklassen pro Jahrgang (Zügigkeit) festgesetzt.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das
Schuljahr 2018/2019 ergibt sich folgende
Verteilung der Schülerzahlen:
Schule: |
Anmeldezahlen: |
Klassen: |
GGS Am Burgberg |
85 |
4 |
KGS Birgelen |
36 |
2 |
KGS Myhl |
27 |
1 |
Martinus-Schule Orsbeck, KGS |
27 |
1 |
Insgesamt |
175 |
8 |
Entsprechend den Regelungen zur
Klassenbildung an Grundschulen (§ 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93
Abs. 2 Schulgesetz NRW) sind bei der Bildung von Eingangsklassen folgende
Bandbreiten zu berücksichtigen:
1 Klasse
bei 15 – 29 Schüler/innen
2 Klassen bei 30 – 56 Schüler/innen
3 Klassen bei 57 – 81 Schüler/innen
4 Klassen bei 82 – 104 Schüler/innen
Das Verfahren über die Aufnahme in der
Schule regelt § 46 Schulgesetz NRW. Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf
Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene
Grundschule der gewünschten Schulart in
seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen
(kommunale Klassenrichtzahl) entscheidet der Schulträger über die Zahl und die
Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen.
Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl (Obergrenze der zu bildenden Eingangsklassen im Gebiet des
Schulträgers) wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich hierbei keine ganze Zahl, ist aufgrund
der Größenordnung unserer Kommune auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (am
Beispiel des Schuljahres 2018/2019: 175 : 23 = 7,61 = 8 Klassen).
Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den
Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie
Erfahrungswerte aus Vorjahren.
Mit der Aufnahmeentscheidung der Schule
gelten die Eingangsklassen als gebildet. Für danach eintretende Veränderungen
in der Schülerzahl (z.B. durch Zuzüge) gelten die Regelungen über die
Fortführung von Klassen, die in der Zuständigkeit der unteren Schulaufsicht
liegt.
Aufgrund der Anmeldezahlen für das Schuljahr
2018/2019 an der GGS Am Burgberg Wassenberg (85 mit Stand 12.01.2018) ergibt
sich somit rechnerisch die Möglichkeit 4 Eingangsklassen zu bilden. Unter
Berücksichtigung der Anmeldezahlen an den anderen Grundschulen im Stadtgebiet
würde damit auch die kommunale Klassenrichtzahl (8) als Obergrenze für die
Klassenbildung insgesamt nicht überschritten.
Durch die Begrenzung der Aufnahmekapazität
an der Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg auf 3 Parallelklassen durch
Ratsbeschluss vom 20.09.2007 müssten aktuell 4 Schülerinnen und Schüler
abgewiesen werden, wodurch die Obergrenze der Dreizügigkeit (81 Schüler/innen)
an der GGS Am Burgberg Wassenberg erreicht würde. Dies würde für die Schule
bedeuten, dass bereits mit der Klassenbildung (Abschluss des
Aufnahmeverfahrens) eine Durchschnittsklassenstärke von 27 Schüler/innen
erreicht würde. Als einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet Wassenberg
ist die Schule verpflichtet, entsprechend dem Elternwunsch Kinder bis zur
Kapazitätsgrenze aufzunehmen (§ 46 (3) SchulG NRW). Darüber hinaus besteht die Gefahr,
dass in der Fortführung der Klassen, z. B. durch Zuzüge, weitere Kinder
aufgenommen werden müssen (bei der Fortführung von Klassen gelten die
Regelungen für die Klassenbildung nicht). Für die GGS Am Burgberg Wassenberg,
die zudem als Schule des Gemeinsamen Lernens (GL-Schule) geführt wird, würde
dies bedeuten, dass bei derart großen Klassen dem pädagogischen Anspruch sowohl
der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte nicht gerecht wird. Die
Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung an einer Regelschule im gemeinsamen
Unterricht bedeutet eine besondere Herausforderung für die Schule. Durch die
zusätzliche Belastung einer GL-Schule sind hier generell kleinere Klassengrößen
aus pädagogischer und schulorganisatorischer Sicht wünschenswert.
Bei der Bildung von 4 Eingangsklassen würde
sich die Durchschnittsschülerzahl bei der Klassenbildung auf rd. 21 bis 22
Schüler/innen pro Klasse reduzieren. Im Hinblick auf die Ausrichtung der GGS Am
Burgberg als einzige Gemeinschaftsgrundschule im Stadtgebiet und zudem als
GL-Schule ist somit, in Abstimmung mit der Schulleiterin und der unteren
Schulaufsichtsbehörde, eine einmalige Erhöhung der Kapazitätsgrenze der Schule
auf 4 Parallelklassen bei der Eingangsklassenbildung im Schuljahr 2018/2019
alternativlos. Problematisch ist hierbei jedoch die räumliche Situation an der
GGS Am Burgberg, die einer bestehenden 3-Zügigkeit entspricht. Hierbei sind
ebenfalls die stetig steigenden Teilnehmerzahlen an den Angeboten der offenen
Ganztagsgrundschule (OGS) mit einem entsprechenden Raumbedarf zu
berücksichtigen. Sowohl durch die Umwandlung in eine OGS als auch durch die
Ausrichtung als GL-Schule ist die Notwendigkeit der Bildung von kleinen
Fördergruppen, insbesondere im Rahmen der GL-Beschulung, bei der räumlichen
Ausstattung der Schule zu berücksichtigen.
Aufgrund der gegebenen, so nicht
vorhersehbaren Entwicklung der Anmeldezahlen an der GGS Am Burgberg (die Zahlen
übersteigen die der kreisweiten Schulentwicklungsplanung als auch der internen
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung anhand der Meldedaten deutlich) ist
Handlungsbedarf entstanden.
In einvernehmlicher Abstimmung mit der
Schulleiterin sowie den Verantwortlichen der OGS wurde das vorhandene Raumkonzept
dahingehend optimiert (auch durch kleinere bauliche Veränderungen durch
Schaffung zwei neuer Räume im Dachgeschoss des Gebäudes „Kirchstraße“ sowie
Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten von Kleinstgruppen im Dachgeschoss des
Gebäudes „Burgstraße“, unter Berücksichtigung brandschutzrechtlicher
Bestimmungen), so dass übergangsweise eine 4-Zügigkeit in einem Jahrgang (zieht
sich entsprechend durch 4 Schuljahre, da die Schule auch weiterhin dreizügig
ausgelastet sein wird) mit den gegebenen baulichen Verhältnissen der Schule für
einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb gewährleistet werden kann.
Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass
es sich hierbei lediglich um eine einmalige
Ausnahmeregelung handeln kann. Für eine dauerhafte durchgängige
4-Zügigkeit ist die GGS Am Burgberg Wassenberg unter bereits erfolgter
Ausschöpfung aller baulichen Möglichkeiten nicht ausgerichtet.
Die Schulkonferenz wird über die
Schulleitung beteiligt. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben.
2.
Künftige Ausrichtung der Grundschulstandorte
im Stadtgebiet Wassenberg
Wie unter Ziffer 1. bereits ausführlich
ausgeführt, stößt die GGS Am Burgberg Wassenberg an ihre Kapazitätsgrenzen.
Gemeinsames Ziel von Politik und Verwaltung ist es, alle vier
Grundschulstandorte langfristig zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist eine
ausgewogene Verteilung der Schülerschaft im Grundschulbereich in den kommenden
Jahren zwingend erforderlich. Diese ist an den durch Ratsbeschluss vom
20.09.2007 festgelegten Kapazitätsgrenzen auszurichten. Danach wurden neben der
Gemeinschaftsgrundschule Wassenberg auch für die Kath. Grundschule Birgelen
jeweils 3 Parallelklassen und für die beiden Kath. Grundschulen in Myhl und in
Orsbeck jeweils zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgesetzt.
Bei näherer Betrachtung der Schülerströme
ist auffällig, dass in den letzten Jahren verstärkt Anmeldungen an der GGS Am
Burgberg aus dem Einzugsgebiet der Kath. Grundschule Birgelen erfolgt sind.
Bezogen auf das Schuljahr 2018/2019 bedeutet dies, dass bei einer Anmeldung von
36 Schüler/innen an der KGS Birgelen zwei Klassen à 18 Schüler/innen gebildet
werden können (da auch die KGS Birgelen als GL-Schule geführt wird, ist eine
reduzierte Klassengröße durchaus wünschenswert). Dies belegt aber auch, dass an
der KGS Birgelen bei lediglich zwei Parallelklassen pro Jahrgang die räumlichen
Möglichkeiten nicht ausschöpft werden. Aufgrund der aufgezeigten Auslastung der
einzelnen Grundschulstandorte am Beispiel des Schuljahres 2018/2019 ist es
daher dringend geboten, durch Ergreifung organisatorischer Maßnahmen eine
Entlastung für die GGS Am Burgberg und eine ausgewogene Verteilung auf alle
Schulstandorte, unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen
Grundschulen, herbeizuführen. Die aktuelle Ausrichtung mit nur einer Gemeinschaftsgrundschule
und drei Kath. Grundschulen im Schulträgerbereich ist mit ein Grund für die
Überbelastung der GGS Am Burgberg (die als einzige GGS immer die nächstgelegene
Schule der gewünschten Schulart ist und somit bis zur Kapazitätsgrenze zur
Aufnahme verpflichtet ist). Als weitere Aspekt ist zu berücksichtigen, dass die
stetige Weiterentwicklung von Baugebieten einen aktuellen Schwerpunkt im
Bereich Wassenberg-Unterstadt/Birgelen ausweist. Hierdurch bedingt ist auch
perspektivisch in den Folgejahren mit einer verstärkten Nachfrage insbesondere
am Schulstandort Wassenberg zu rechnen. Auch die zentrale Lage der Schule
dürfte für die Entscheidung der Eltern eine Rolle spielen. Es gilt daher in
erster Linie die vorhandenen räumlichen Kapazitäten an der KGS Birgelen
sinnvoll zu nutzen und die GGS Am Burgberg hierbei zu entlasten und so eine
ausgewogene Verteilung der Schüler/innen zu erreichen.
Eine Möglichkeit hierzu wäre, eine der
bestehenden drei Kath. Grundschulen in eine Gemeinschaftsgrundschule umzuwandeln,
wodurch in der Schulart eine
ausgewogene Verteilung mit dann zwei Gemeinschaftsgrundschulen und zwei
Bekenntnisschulen angeboten werden könnte. Entsprechend den Erfahrungen der
letzten Jahre und der aufgezeigten baulichen Weiterentwicklung sowie der
gegebenen räumlichen Voraussetzungen bietet sich nach ersten Überlegungen eine
Umwandlung der KGS Birgelen in eine Gemeinschaftsgrundschule an. Hierdurch
könnte eine ausgewogene Verteilung auch nach der Schulart erfolgen (Aufnahme
unter Berücksichtigung der nächstgelegenen Schule). Die GGS Am Burgberg
Wassenberg wäre dann nicht mehr alleine Gemeinschaftsgrundschule und müsste
auch in der Fortführung nicht zwingend weitere Kinder aufnehmen, sondern könnte
nach festgelegten Aufnahmekriterien (z. B. nächstgelegene Schule) Schülerinnen
und Schüler abweisen, die aus dem Einzugsbereich der heutigen KGS Birgelen
kommen. Hierdurch würden gleichzeitig die bestehenden Raumkapazitäten an der
KGS Birgelen optimiert genutzt werden können. Weitere Aspekte, die für eine Umwandlung
der KGS Birgelen in eine GGS sprechen sind zum einen, dass die Schule ebenfalls
als GL-Schule geführt wird und somit auch hier eine ausgewogenere Verteilung
erfolgen kann, zum anderen die gute Erreichbarkeit und Anbindung im
Linien/Schülerspezialverkehr.
Anzumerken ist hierbei, dass auch in einer
Gemeinschaftsgrundschule eine konzeptionelle Einbindung der Kirchen erfolgen
kann.
Die beiden kleineren katholischen
Grundschulen in den Ortschaften Orsbeck und Myhl sind aus Sicht der Verwaltung
für eine Umwandlung weniger geeignet, da hier bereits andere Schwerpunkte
gesetzt sind. Während die Martinus-Schule Orsbeck bereits aufgrund ihrer
Namensgebung einen engen Bezug zur katholischen Kirche hat, wurde an der KGS
Myhl ab Dezember 2015 in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine sogenannte
Vorbereitungsklasse zur besonderen Förderung ausländischer Kinder
(einschließlich der Flüchtlingskinder) mit dem Ziel einer Integration in die
Regelklassen eingerichtet. Hierdurch hat jede Grundschule einen besonderen
individuellen Schwerpunkt.
Die aufgezeigte Problematik am Beispiel des
kommenden Schuljahres 2018/2019 soll für die Problemlage an der GGS Am Burgberg
mit Erreichung der Grenzen der Aufnahmekapazität und Ausschöpfung der
räumlichen Gegebenheiten sensibilisieren und dazu anregen, über geeignete und
mögliche organisatorische Maßnahmen nachzudenken. Die Verwaltung schlägt hierzu
vor, in einer weiteren Sitzung des Fachausschusses, die zeitnah anzuberaumen
ist, konkrete Vorschläge und eine mögliche Zeitplanung zu erörtern.
1. Ausschussvorsitzender Frank Winkens verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erörtert kurz die Problematik, dass aufgrund der hohen Anmeldezahlen der GGS am Burgberg für das Schuljahr 2018/2019 einmalig 4 Parallelklassen im ersten Jahrgang festgesetzt werden sollen. Er stellt klar, dass es sich zu Ziffer 2 lediglich um eine Mitteilung der Verwaltung zur Selbstverwaltung handelt.
2. Frau Dr. Seidl fragt, ob seitens der Kirche schon eine Stellungnahme diesbezüglich abgegeben wurde. Bürgermeister Manfred Winkens gibt zu verstehen, dass bereits private Gespräche stattfanden, es eine öffentliche Stellungnahme aber nicht gebe. Frau Lingens-Seidl sagt, dass Propst Thomas Wieners ihr einen Brief mitgegeben habe und verliest diesen.
Anmerkung:
Der Brief von Propst Thomas Wieners ist als Anlage beigefügt.
Frau Dr. Seidl fragt anschließend, wann das Verfahren im Falle einer Beschlussfassung für die Umwandlung durchzuführen sei. Frau Görtz merkt an, dass das Verfahren Ende September stehen müsse, da das Anmeldeverfahren der Grundschulen sehr früh sei.
Frau Herold teilt mit, dass sie den Gedankengang hinter der Umgestaltung nicht gänzlich verstehe. Eine zweite Gemeinschaftsgrundschule würde in ihren Augen nicht die Aufteilung der Schüler auf die Grundschulen bewirken. Die Schulen müssten an ihrer Attraktivität arbeiten, um mehr Schüler und somit einen besseren Ausgleich der Anmeldungen erzielen zu können. Die GGS Am Burgberg sei durch viele Angebote sehr attraktiv und bekäme womöglich dadurch viele Anmeldungen. Es sei daher Aufgabe der Schulen attraktiver zu werden.
Herr Marszan betont, dass selbstverständlich der katholische Religionsunterricht bei der Gemeinschaftsgrundschule fortgeführt wird. Im Zuge dessen weist Frau Görtz noch einmal darauf hin, dass auch in einer Gemeinschaftsgrundschule christliche Werte vermittelt und in diesem Zuge eine enge Zusammenarbeit mit der Kirche erfolgen könne. Hierzu gehören auch, dass christliche Feste wie z.B. St. Martin oder die Aufstellung eines Weihnachtsbaums weiterhin durchgeführt werden können. Dies ist Bestandteil der Konzeption der Schule und in der Hand der Schulleitung.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Aufnahmekapazität an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Burgberg
Wassenberg wird für das Schuljahr 2018/2019 einmalig mit 4 Parallelklassen im
ersten Jahrgang festgesetzt.