Sitzung: 25.01.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/002/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft
Wassenberg ist seit Januar 1999 rechtskräftig. In den zurückliegenden 19 Jahren
wurden bereits 6 Änderungsverfahren zum Bebauungsplan durchgeführt, um sich den
notwendigen Gegebenheiten anzupassen.
Im konkret vorliegenden Fall beantragt die Eigentümerin des
Grundstückes Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, mit Schreiben vom
24.11.2017 (Anlage 1), auf ihrem Grundstück die festgesetzte überbaubare Fläche
geringfügig zu erweitern, um die bereits dort errichtete Stahlaußentreppe
baurechtlich genehmigt zu bekommen. Auf den beigefügten Antrag nebst Auszug aus
dem Bebauungsplan wird verwiesen.
Im Rahmen der Genehmigungsfreistellung wurde im Juni 2010 beantragt,
auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 1733, ein Doppelhaus
mit Carport und Abstellraum zu errichten.
Zur Erreichbarkeit des Obergeschosses war die Errichtung einer Stahlaußentreppe
erforderlich. Da die errichtete Stahlaußentreppe jedoch nicht im Bereich des
vorhandenen Baufensters errichtet werden konnte und über langwierige
Verhandlungen auch mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg keine Ausnahme und
Befreiung erteilt wurde, ist diese Angelegenheit zwischenzeitlich beim
Verwaltungsgericht Aachen anhängig, da die Bauaufsicht des Kreises Heinsberg
diese Stahlaußentreppe nicht als untergeordnetes Bauteil, sondern als
maßgeblich für die Erreichbarkeit des Obergeschosses bewertet.
Nach vielfachen Verhandlungen sowohl mit der Bauaufsicht des Kreises
Heinsberg wie auch mit der Bauherrin und ihrem Architekten besteht zur
Legalisierung dieses bereits durchgeführten Bauvorhabens lediglich die
Möglichkeit, dies über die nun beantragte 7. vereinfachte Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ realisieren zu lassen.
Wie dem Antrag der Eigentümerin zu entnehmen ist, liegt die
schriftliche Erklärung vor, alle anfallenden Kosten dieses Verfahrens zu
tragen.
Der angedachte Änderungsbereich ist aus der beigefügten Anlage 2 ersichtlich.
einstimmig
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Im Orsbecker Feld“ in der Ortschaft
Wassenberg wird in einem 7. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel
geändert, das Baufenster auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7,
Flurstück 1733, so zu erweitern, dass sich die bereits vorhandene
Stahlaußentreppe künftig innerhalb des Baufensters befindet.
Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.