Sitzung: 25.01.2018 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB6/003/2018
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die
Erstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes
Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erfolgte im
Parallelverfahren.
Der
Stadtrat fasste am 02.03.2017 (TOP 9.) die jeweils das Verfahren beendenden
Beschlüsse (Feststellungs- und Satzungsbeschluss).
Im
Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes hat das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
gefordert, dass die erforderliche Trennung nach FNP – und
Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.
Um
eine deutliche Klarstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu
erhalten, war es erforderlich, separate neue Begründungen und Planentwürfe für
diese Flächennutzungsplanänderung zu erstellen.
Auf
dieser Grundlage fasste der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.11.2017 den
Beschluss, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) für die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wassenberg durchzuführen. Dies erfolgte im Zeitraum vom 15.12.2017 bis zum
15.01.2018 und findet die entsprechende Berücksichtigung in dieser
Beschlussvorlage im Unterpunkt 1.5.
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 09.
September 2015 beschlossen, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 B
„Roermonder Straße“ einen Bebauungsplan aufzustellen und parallel in einem 55.
Änderungsverfahren für diesen Bereich den Flächennutzungsplan entsprechend zu
ändern.
Die
entsprechende Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 08/2015 am
16.09.2015.
1.1.
Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand vom 08. Juni – 08. Juli 2016 statt. Die entsprechende
Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 06/2016 am
31.05.2016 veröffentlicht.
Nachfolgende
Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgebracht:
1.
Privat 1
vom 12.10.2015, 09.11.2015 sowie 05.07.2016,
2.
Privat 2
vom 07.07.2016,
3.
Privat 3
vom 05.07.2016.
-Zusammenfassung aller Stellungnahmen:
Anlage 1-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 2)
wird verwiesen.
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Zeitraum vom 25. Mai – 27. Juni 2016 fand
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.
Nachfolgende Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben:
1.
EBV GmbH,
Abt. Bergschäden, Myhler Straße 83, 41836 Hückelhoven,
2.
EWV,
Energie- und Wasserversorgung GmbH, Postfach 1607, 52204 Stolberg,
3.
Geologischer
Dienst NRW, Landesbetrieb, Postfach 100763, 47707 Krefeld,
4.
Kreiswasserwerk
Heinsberg, Am Wasserwerk 5, 41844 Wegberg,
5.
NEW Netz
GmbH, Grundsatzplanung, Nikolaus-Becker-Straße 28-34, 52511 Geilenkirchen,
6.
Rheinisches
Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Str. 133, 53115 Bonn,
7.
Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Postfach 101027, 41010 Mönchengladbach,
8.
Landwirtschaftskammer
NRW, Kreisstelle Heinsberg – Viersen, Gereonstr. 80, 41747 Viersen,
9.
Landrat
des Kreises Heinsberg, Amt 63, Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
10. RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln,
11. Wasserverband Eifel-Rur, Postfach 102564,
52325 Düren,
12. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 -Bergbau-
und Energie in NRW-, Postfach, 44025 Dortmund,
13. Deutsche Telekom AG, PTI 24, Pescher Str.
187-198, 41065 Mönchengladbach,
14. Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 50606
Köln,
15. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22.5
(KBD), Cäcilienallee 2, 40474 Düsseldorf
16. Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, 50606
Köln,
17. Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim.
-Zusammenfassung
aller Stellungnahmen Anlage 3-
Auf die beigefügte Abwägung (Anlage 4) wird
verwiesen.
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der
Stadt Wassenberg hatte sich bereits mit den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Baugesetzbuch in seiner
Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) befasst und ergänzend den Beschluss gefasst, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
1.3. Ergebnis der durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch(BauGB)
Am 07. September 2016 hat der Planungs-
und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg der Entwurfsfassung
zugestimmt und gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats durchzuführen. Nach
entsprechender Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wassenberg Nr. 11/2016 vom
21.09.2016 fand die öffentliche Auslegung vom 04. Oktober bis 04. November 2016
statt.
Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben.
Nachfolgender Privater hat eine
entsprechende Stellungnahme abgegeben:
1. Privat 1 vom 31.10.2016
-Stellungnahme
Anlage 5-
Der entsprechende Abwägungsvorschlag ist aus
der beigefügten Anlage 6 ersichtlich.
1.4. Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Nachdem nach Abschluss der
durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Ausbauplanung
festgestellt wurde, dass eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen
Erschließungsstraße in die Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre, erfolgte
die kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die
Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte. Im Zuge
dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse war eine Änderung im
Baufenster erforderlich.
Da dadurch die Grundzüge der Planung
betroffen waren, fasste der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt
Wassenberg in seiner Sitzung am 12.12.2016 den Beschluss, eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Unter Hinweis auf die erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
17/2016 vom 16.12.2016 fand die erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB im
Zeitraum vom 27. Dezember 2016 – 27. Januar 2017 statt.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden
vorgebracht:
1. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle
Heinsberg-Viersen, Gereonstraße 80,
41747 Viersen,
2. Landrat des Kreises Heinsberg, Amt 63,
Postfach 1380, 52523 Heinsberg,
3. Privat 1 vom 24.01.2017,
4. Privat 2 vom 10.01.2017
-Zusammenfassung
aller Stellungnahmen, Anlage 7-
Die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind
aus der beigefügten Anlage 8 ersichtlich.
1.5 Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB).
Nachdem der Stadtrat im parallel durchgeführten
Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren in seiner Sitzung am
02.03.2017 (TOP 9.) den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss gefasst hatte,
hatte mit Hinweis auf die Einleitung zum heutigen Sachverhalt die
Bezirksregierung im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens gefordert,
für den konkreten Bereich der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes eine
separat zu erstellende Begründung Teil A -Städtebauliche Aspekte- und
Begründung Teil B –Umweltbericht sowie den Planentwurf nur auf die
Flächennutzungsplanänderung zu konkretisieren.
Hierzu hat der Stadtrat am 09.11.2017 den
entsprechenden Beschluss zur Durchführung einer erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Unter Hinweis auf die entsprechende
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15/2017 vom 06.12.2017 fand die erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 15.12.2017 – 15.01.2018 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht
vorgebracht.
Feststellungsbeschluss und Vorlage an die
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Unter Berücksichtigung der
überarbeiteten Abwägungsvorschläge (Stand: 15.01.2018) wird der entsprechende
Feststellungsbeschluss gefasst und es erfolgt die Vorlage an die
Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB).
Dieser Beschlussvorlage sind ferner
beigefügt:
-
Gegenüberstellung
FNP-Darstellung (alt/neu) Anlage 9,
-
Begründung
Teil A, Anlage 10,
-
Begründung
Teil B -Umweltbericht-, Anlage 11,
-
Artenschutzrechtliche
Vorprüfung, Anlage 12.
Alle vorgenannten Anlagen dieser
Beschlussvorlage sind im Ratsinformationssystem abrufbar.
Des
Weiteren wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem
Tagesordnungspunkt ein Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Planverfahren in
einfacher Ausfertigung vorgehalten wird, die bei Bedarf von den
Stadtverordneten eingesehen werden können. Dieser Ordner beinhaltet alle
abwägungserheblichen Angaben
Stadtverordneter Weyermanns teilt mit, dass er an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirkt.
einstimmig
1. Beschlüsse über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen
1.1 Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden drei Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.09.2016, TOP 3.)
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wird dem angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 6) zugestimmt.
1.2. Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 17 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag. Hierüber hat der Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 07.09.2016 (TOP 3.) beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen als Ergebnis der durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch wird dem
angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage
7) zugestimmt.
1.3 Ergebnis der durchgeführten öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage 8). Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 02.07.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahme wird dem angepassten Abwägungsvorschlag aus dem Verfahren der
durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), (Anlage 8), zugestimmt.
1.4. Ergebnis der durchgeführten
erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag (Anlage …). Hierüber hat der Stadtrat am 02.03.2017, TOP 9., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der
vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch wird dem angepassten
Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 10 zugestimmt.
1.5. Ergebnis der durchgeführten erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 15.12.2017 – 15.01.2018 wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
2.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.