Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Wie bereits in der letzten Ratssitzung am 09.11.2017 bekannt gegeben wurde, löst sich der Kulturförderverein Wassenberg zum 31.12.2017 auf. Dies wurde in der Mitgliederversammlung des Kulturfördervereins am 15.11.2017 so von den Vereinsmitgliedern beschlossen.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung prüfen lassen, welche Organisationsform für die Übernahme der Aufgaben des Kulturfördervereins durch die Stadt infrage kommt.

Grundsätzlich kommen neben einem Verein auch privatrechtliche Gesellschaftsformen infrage. Ebenso ist es auch denkbar, dass die Aufgaben durch den Fachbereich 4 in der Stadtverwaltung übernommen werden. Jedoch ist es vor allem für die Akquisition von Spenden und Sponsorengeldern von Vorteil, wenn Spendenquittungen ausgestellt werden können. Ebenso ist die Beschäftigung von Aushilfskräften in einer privatrechtlichen Gesellschaftsform deutlich einfacher, als dies durch die Stadt möglich ist. Denn die Stadt ist auch bei Mitarbeitern auf geringfügiger Beschäftigungsbasis an die Vorschriften des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst gebunden. Hieraus resultiert eine deutlich geringere Flexibilität und höhere Kosten.

Aufgrund der für die neue Organisationsform vorgesehenen Aufgabenbereiche bietet sich die Rechtsform einer gGmbH an. Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine gute Möglichkeit, um sowohl gemeinnützige Aufgaben als auch wirtschaftliche Aktivitäten durchzuführen. Um jedoch ein verlässliches Votum für eine möglichst optimale Organisationsform zur Übernahme der Aufgaben des ehemaligen Kulturfördervereins sowie der durch den Fachbereich 4 durchgeführten Maßnahmen abgeben zu können, ist eine tiefergehende Prüfung und Klärung im Hinblick auf die rechtlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen vonnöten.


Beschluss:  (einstimmig)

 


Der Rat der Stadt Wassenberg beauftragt die Verwaltung mit der detaillierten Prüfung der Rechtsform gGmbH für die Übernahme der Aufgaben aus dem ehemaligen Kulturförderverein. Darüber hinaus soll eine Prüfung und Aufstellung der Aufgaben erfolgen, welche aus dem Fachbereich 4 durch die gegebenenfalls zu gründende gGmbH übernommen werden können. Die Arbeitsergebnisse sollen im nächsten Kultur- und Sportausschuss im Februar 2018 durch die Verwaltung präsentiert werden.