Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Die Anregung und Beschwerde bezieht sich auf Gefahrensituationen im Bereich des Kurvenbereichs der Straße „Am Römerhof 33“, welche insbesondere durch eine nicht angepasste Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer bzw. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in der dortigen Tempo 30 Zone entstehen. Nach Rücksprache mit der Polizei sind Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich nicht umsetzbar.

 

Bei der Straße „Am Römerhof“ handelt es sich um eine gemeinsam genutzte Verkehrsfläche mit einer Breite von 8,50 m für die nach § 45 Abs. 1c StVO eine Tempo 30-Zone angeordnet wurde. In dem vorgenannten unübersichtlichen Kurvenbereich befindet sich zur Geschwindigkeitsreduzierung eine Aufpflasterung. Trotz Aufpflasterung kommt es offensichtlich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, wodurch ausparkende PKW’s, Verkehrsteilnehmer als auch Fußgänger gefährdet werden.

 

Auf Grund dessen wurden die folgenden Punkte bereits geprüft:

 

1.         Aufbringen von zusätzlichen Bodenschwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit vor und hinter dem o.g. Kurvenbereich

2.         Aufbringen von 30 Km/h Symbolen auf der Straße

3.         Schaffung einer „Spielstraße“

 

Die vorgenannten Punkte sind aus rechtlichen Gründen jedoch nicht umsetzbar, so dass nun bauliche Veränderungen durch das Ingenieurbüro A. Gietemann geprüft werden sollen.

 

Der Antrag der WFW vom 16.10.2017 wird zuständigkeitshalber an den Stadtbetrieb weitergeleitet, so dass bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich der Straße „Am Römerhof 33“ durch das Ingenieurbüro Gietemann geprüft werden können.