Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 28.03.2011 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Bereits im Jahre 1998 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ in der Ortschaft Effeld.

 

Das sehr schwierige Aufstellungsverfahren endete mit dem Satzungsbeschluss durch den Stadtrat am 19. Juni 2008. Der v. g. Bebauungsplan erhielt Rechtskraft mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wassenberg am 22. Juli 2008. Der der Beschlussvorlage beigefügte Lageplan  beinhaltet die Abgrenzung des Geltungsbereiches.

 

Aufgrund der vielschichtigen Probleme, mit denen dieser Bebauungsplan behaftet ist, hat die Verwaltung in den letzten Jahren keinerlei Schritte zum Versuch einer Umsetzung des Bebauungsplanes unternommen (notwendiges Umlegungs-verfahren), zumal zwischenzeitlich Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht wurden.

 

Der Bebauungsplan ist unter Berücksichtigung der vom OVG NRW seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung nichtig und aufgrund der erheblichen und schwerwiegenden Planungsfehler auch über §§ 214 ff. BauGB nicht sinnvoll heilbar.

 

Es wird hierbei auf die sehr ausführliche Sachverhaltsschilderung im nicht-öffentlichen Teil der Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 16. März 2011 (TOP 7.) verwiesen. Aus den darin aufgeführten Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung die logische Konsequenz (auch aus Gründen einer Kostenminimierung), den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beteiligungsvorgaben (Beteiligung der Öffentlichkeit; betroffene Eigentümer und beteiligte Behörden) aufzuheben.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Paulusbruch“ gefasst.