Sitzung: 09.11.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Befangen: 1
Vorlage: BV/FB6/084/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Beschlüsse
über alle abwägungserheblichen Stellungnahmen sowie der Feststellungsbeschluss
und die Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB) waren Beratungsgegenstand der Sitzung des Stadtrates am
06.07.2017 (TOP 3.).
Auf der
Grundlage dieser Ratsentscheidung wurden die umfangreichen Unterlagen der 56.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg der Bezirksregierung
Köln zur Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt; dies erfolgte
am 25. Juli 2017.
Nach dortiger
Vorprüfung sah es die Bezirksregierung Köln -Städtebaudezernat- für notwendig
an, in einer persönlichen Erörterung die Sachverhalte abzustimmen; dies
erfolgte am 09.10.2017.
Hierbei wurden
vom Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln Hinweise zu Art und Umfang der
erforderlichen Differenzierungen und Ergänzungen zu den zu trennenden
Bauleitverfahren der FNP-Änderung und der Bebauungsplanung gegeben. Es wurde
dabei aber auch deutlich hervorgehoben, dass durch die angedachten
Klarstellungen keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu erfolgen habe.
Deshalb ist
aus formalen Gründen die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes unter
Berücksichtigung der erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen zu beiden
Verfahren, die dann auch Bestandteil einer erneuten Abwägung durch den Stadtrat
sein werden, erneut dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung
-Feststellungsbeschluss- vorzulegen.
Nach Abstimmungen zwischen der Verwaltung und dem
Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln wurden diese erforderlichen Abwägungsdifferenzierungen
zwischenzeitlich ausgeführt. Insbesondere wurde die Trennung der beiden Verfahren
(FNP-Änderung und Bebauungsplan) deutlich hervorgehoben.
Die deshalb
rein formal nochmals herbeizuführenden Beschlüsse über alle
abwägungserheblichen Stellungnahmen sind den mit dem Städtebaudezernat der
Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Beschlussvorschlägen zu
entnehmen.
Das Verfahren
der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck kann
nunmehr mit dem erneuten Feststellungsbeschluss abgeschlossen und die
Genehmigung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg bei
der Bezirksregierung Köln beantragt werden.
Ferner können
aus diesem Verfahren nachfolgende Unterlagen im Ratsinformationssystem
abgerufen und eingesehen werden:
Anlage 1: Stellungnahmen aus der
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 2: Abwägungsvorschlag
aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 3: Stellungnahme
aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 4: Abwägungsvorschlag
aus der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 5: Stellungnahmen
aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 6: Abwägungsvorschlag
aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 7: Stellungnahmen
aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Anlage 8: Abwägungsvorschlag
aus der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlage 9: Planzeichnung
(Gegenüberstellung: alt/neu)
Anlage 10: Begründung Teil
A -städtebauliche Aspekte-
Anlage 11: Begründung
Teil B -Umweltbericht-
Des Weiteren
wird darauf verwiesen, dass in der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt ein
Ordner mit allen Unterlagen zu diesem Verfahren in einfacher Ausfertigung
vorgehalten wird, die bei Bedarf von den Stadtverordneten eingesehen werden
können. Dieser Ordner beinhaltet alle abwägungserheblichen Angaben zu den
vorgenannten Planverfahren.
Stadtverordneter Leutner teilt mit, dass er an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teilnimmt und verlässt den Sitzungssaal.
Im Folgenden beantwortet Stadtkämmerer Darius die gestellten Fragen.
Beschluss: (einstimmig)
1.
Beschlüsse über alle abwägungserheblichen
Stellungnahmen
1.1 Ergebnis
der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 11
Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken vorgebracht (siehe Beschluss des
Stadtrates vom 23.06.2016, TOP 6.)
Unter
Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wird dem mit dem Städtebaudezernat der
Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 7)
zugestimmt.
1.2
Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme fand ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag Hierüber hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahme wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln
abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag (Anlage 8) zugestimmt.
1.3
Ergebnis
der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden 9 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag. Hierüber hat der Stadtrat am 30.03.2017, TOP 4., beraten und dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird dem mit
dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag
(Anlage 9) zugestimmt.
1.4
Ergebnis
der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden 4 Stellungnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen fanden ihre Berücksichtigung im Abwägungsvorschlag.
Unter Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken wird dem mit dem Städtebaudezernat der Bezirksregierung
Köln abgestimmten und angepassten Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 10
zugestimmt.
Beschluss: (einstimmig)
2.
Feststellungsbeschluss
und Vorlage an die Bezirksregierung Köln zur Genehmigung gemäß § 6
Baugesetzbuch (BauGB)
Die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg wird festgestellt und ist der Bezirksregierung Köln zur
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vorzulegen.