Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Die Erstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes

Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen erfolgte im Parallelverfahren.

 

Der Stadtrat fasste am 02.03.2017 (TOP 9.) die jeweils das Verfahren beendende Beschlüsse ( Feststellungs- und Satzungsbeschluss ).

 

Im Rahmen des anschließenden Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln im abschließenden persönlichen Erörterungsgespräch am 09.10.2017 gefordert, dass die erforderliche Trennung nach FNP- und Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.

 

In der bisherigen Bauleitplanung der Stadt Wassenberg ( u.a. z.B. im Bebauungsplanverfahren Nr. ( 80 A „Roermonder Straße“ ) wurde ein gemeinsames Verfahren von FNP-Änderung und Bebauungsplan im Parallelverfahren durchgeführt und in dieser Form auch durch das Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln genehmigt.

 

Um eine deutliche Klarstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erhalten, ist es erforderlich, separate neue Begründungen und Planentwürfe für diese Flächennutzungsplanänderung zu  erstellen.

 

Somit ergibt sich, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und somit eine umfassende Informationspflicht an alle Beteiligten zur konkreten 55. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen hat.

 

Stadtkämmerer Darius beantwortet Fragen aus der Mitte des Rates.


Beschluss:  (einstimmig)

 


Mit der nur auf die konkrete 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg erstellten Begründung Teil A -Städtebauliche Aspekte- und Begründung Teil B -Umweltbericht- einschließlich des Planentwurfes ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.