Sitzung: 09.11.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32
Vorlage: BV/FB6/085/2017
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Erstellung der 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes
Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der
Ortschaft Birgelen erfolgte im Parallelverfahren.
Der Stadtrat fasste am 02.03.2017 (TOP
9.) die jeweils das Verfahren beendende Beschlüsse ( Feststellungs- und
Satzungsbeschluss ).
Im Rahmen des anschließenden
Genehmigungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das
Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln im abschließenden persönlichen
Erörterungsgespräch am 09.10.2017 gefordert, dass die erforderliche Trennung
nach FNP- und Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden muss.
In der bisherigen Bauleitplanung der
Stadt Wassenberg ( u.a. z.B. im Bebauungsplanverfahren Nr. ( 80 A „Roermonder
Straße“ ) wurde ein gemeinsames Verfahren von FNP-Änderung und Bebauungsplan im
Parallelverfahren durchgeführt und in dieser Form auch durch das
Städtebaudezernat der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Um eine deutliche Klarstellung zur 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu erhalten, ist es erforderlich, separate
neue Begründungen und Planentwürfe für diese Flächennutzungsplanänderung
zu erstellen.
Somit ergibt sich, dass eine erneute
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und
somit eine umfassende Informationspflicht an alle Beteiligten zur konkreten 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen hat.
Stadtkämmerer Darius beantwortet Fragen aus der Mitte des Rates.
Beschluss: (einstimmig)
Mit der nur auf die konkrete 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Wassenberg erstellten Begründung Teil A -Städtebauliche Aspekte- und
Begründung Teil B -Umweltbericht- einschließlich des Planentwurfes ist die
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.