Beschluss: zur Kenntnis genommen

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

 

Mit Schreiben vom 10.07.2017, eingegangen am 18.09.2017 (der Vorlage als Anlage 1 beiliegend), beantragt der CDU-Ortsverband Wassenberg:

 

1.         Die Verwaltung hat Umsetzungsvorschläge zur Sanierung des Radweges im Bereich Kurze Straße/An der Windmühle/Klosterstraße zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.

 

2.         Die Verwaltung hat alle im Stadtgebiet vorhandenen Radwege zu überprüfen, festgestellter Sanierungsbedarf ist darzustellen und hierzu Umsetzungsvorschläge zu entwickeln und diese zeitnah im Bauausschuss vorzustellen.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Antrag keine Beschlussvorlage, sondern diese Mitteilungsvorlage gefertigt, da der Antragsteller (CDU-Ortsverband Wassenberg) Festsetzungen unterstellt, deren rechtliche Grundlage überhaupt nicht gegeben ist; insofern gibt es „auch nichts vorzustellen“.

 

Konkret erfolgen zum Inhalt des vorliegenden Antrags des CDU-Ortsverbandes Wassenberg nachstehend die gebotenen Klarstellungen.

 

1.         Die Kurze Straße im Stadtteil Wassenberg verfügte noch nie über einen Radweg. Bei der von der Fahrbahn der Kurzen Straße durch eine Baureihe einseitig abgetrennten und bituminös befestigten Fläche handelt es sich seit jeher lediglich um einen Gehweg. Fahrbahn und Gehweg sind über die Jahrzehnte abgenutzt, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung nur provisorisch vorhanden.

Aus diesem Grund erfolgt in 2020 die Planung des Vollausbaus dieser Straße einschl. Nebenanlagen und anschließend im Folgejahr die Ausführung. Die Gesamtmaßnahme ist nach den Bestimmungen des KAG beitragspflichtig. Der Gehweg befindet sich – abgesehen vom optischen Eindruck – in einem verkehrssicheren Zustand und es besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

 

2.         Bei der im Antragsinhalt bezeichneten und oberhalb der „Kurze Straße“ gelegenen Nebenanlage der Straße „An der Windmühle“ und der Klosterstraße handelt es sich ebenfalls nicht um einen ausgewiesenen Radweg. Die frühere Beschilderung für den Radweg/Gehweg beginnend am Ortsausgang Myhl bis zur Einmündung „Berliner Allee“ wurde im Februar 2017 auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg aufgehoben. Bis 2009 war die Benutzung eines Radweges Pflicht. Diese generelle Radwege-Benutzungspflicht wurde durch die sog. Fahrrad-Novelle seit dem 01.10.1998 und der entsprechenden Änderung in der Straßenverkehrsordnung im Jahre 2009 aufgehoben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung erfolgte nun Anfang 2017 durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg auch im gesamten Stadtgebiet Wassenberg. Die Radwegebenutzungspflicht gilt nun nur noch auf Sonderwegen, die durch Verkehrszeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (getrennter Fuß- und Radweg) gekennzeichnet sind.

Diese Regelung trifft auf die Nebenanlage von Klosterstraße und An der Windmühle nicht zu. Somit handelt es sich bei dieser Fläche auch um einen durchgängigen Gehweg, der allerdings auch in Fahrtrichtung von einem Radfahrer genutzt werden darf.

 

Zum Zustand dieses Gehweges mit der bloßen Radfahrerbenutzungsmöglichkeit in Fahrtrichtung wird aufgrund der der Stadt obliegenden Überprüfungen der Verkehrsflächen zur Gewährleistung der der Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht berichtet, dass sich dieser Gehweg (abgesehen von einigen Schadstellen, die im Arbeitsprogramm des Baubetriebshofes bis Ende 11.2017 als „Erhöhungen sind zu ebnen“ vorgemerkt sind) in einem ausreichenden und verkehrssicheren Zustand befindet und nur punktuell an zahlreichen Stellen (überwiegend durch Wurzelwuchs bedingt) im Bereich der Klosterstraße und im Bereich der Straße „An der Windmühle“ Ausbesserungen vorzunehmen sind. Diese bereits in den letzten Jahren erfassten und bei den nachfolgenden Begehungen regelmäßig überprüften Schadstellen werden entsprechend der Planung in 2018 im Zusammenhang mit der Kanal- und Straßenbaumaßnahme im angrenzenden Wohnsiedlungsbereich „Im Eichengrund“ wirtschaftlich geboten saniert. Über diese geplante Vorgehensweise wurde auch bereits zum Jahresbeginn ein Stadtverordneter des CDU-Ortsverbandes Wassenberg auf Nachfrage informiert.

 

3.         Zu Ziffer 2 des Antrags „Überprüfung aller im Stadtgebiet vorhandenen Radwege“ gilt es zunächst klarzustellen, dass sich die Zuständigkeit der Stadt lediglich auf die Radwege in  der Straßenbaulast der Stadt beschränkt. Vor diesem Hintergrund gilt es festzustellen, dass sich die Radwege außerhalb der Ortslagen nahezu ausnahmslos in der Straßenbaulast überörtlicher Straßenbaulastträger befinden (ausgenommen beispielsweise der Radweg des I. Bauabschnitts der GV 36) und die in der Straßenbaulast der Stadt verbleibenden Radwegeanteile, wie beispielsweise Gladbacher Straße, Erkelenzer Straße u. a., aufgrund der der Stadt obliegenden Verkehrssicherungspflicht ohnehin verpflichtend Bestandteil der jährlichen Zustandskontrollen sind und notwendige Abhilfemaßnahmen wie beispielsweise zuletzt im Bereich der Sandstraße als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung ausgeführt werden. Somit ist sicherlich nachvollziehbar, dass es für eine der Stadt ohnehin verpflichtend obliegenden Aufgabe, jährlich zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht die notwendigen Zustandskontrollen auf den Verkehrsflächen durchzuführen, keines gesonderten Beschlusses des Bauausschusses bedarf.