Sitzung: 19.10.2017 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/SBW/076/2017
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.06.2017
beantragen die FPD-Fraktion und die WFW-Fraktion die Errichtung eines Calisthenics-Platzes
(Anlage 1). Zum Inhalt des Antrags wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf
die beiliegende Textfassung verwiesen.
Eine derartige
Einrichtung richtet sich insbesondere an Einzelsportler, Sportlergruppen,
Vereine und Schulen.
Aus den Erfahrungen
anderer Städte ist bekannt, dass der Bau einer derartigen Einrichtung nur dann
Sinn machen soll, wenn sichergestellt ist, dass begrenzte Betreuungszeiten
angeboten und zudem die Identifikation mit einer derartigen Anlage durch eine
„Patenschaft“ sichergestellt wird, die auch eine gewisse Kontrolle und
Unterhaltung gewährleistet.
Nachfolgend sind die
Überlegungen zu Standorten beschrieben, um auf dieser Grundlage die
planungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen zu können.
- Die aus Sicht der Verwaltung zunächst ins Auge
gefasste Aufstellung derartiger Geräte entlang des durch das Judenbruch
führenden Hauptweges (bis Nähe Tante Lucie) wird vor dem Hintergrund der
erforderlichen Kompaktheit an einer Stelle und der zu gewährleistenden
Untergrundbefestigung (Fallschutz u. ä., auch wegen der zusätzlich
erforderlichen Bodenübungen) und der erhaltenen Information, dass eine
derartige Anlage zumindest zeitweise -auch zur Erteilung von Anleitungen-
zentral betreut werden muss, nicht weiter verfolgt.
- In Kenntnis der Tatsache, dass wir eine kompakte
ca. 400 qm umfassende Fläche für eine derartige Infrastruktureinrichtung
vorhalten müssen, wird -wie in anderen Städten praktiziert- zunächst die
planungsrechtliche Zulässigkeit auf Standorte ausgerichtet, an denen eine
derartige Möglichkeit zumindest umsetzbar erscheint und zusätzlich dort
auch eine Infrastruktur vorhanden ist (z. B. Parkplätze) und dennoch der
Standort so zentral gelegen ist, dass von dort weitere Aktivitäten
unternommen werden können (z.B. Joggen, Walken u. ä.). Denkbar wäre hier
beispielsweise die Betreuung dieses Platzes unter Einbeziehung der Leitung
des Jugendcafés o. a..
Vor diesem Hintergrund
könnte dies beispielsweise die zwischen Jugendcafé und Begegnungsstätte an der
Pontorsonallee (Standort, siehe Anlage 2) gelegene Waldfläche sein (dort sind
ausreichend Parkplätze vorhanden und auch die übrige Infrastruktur lässt von
dort aus weitere Aktivitäten zu).
Ein vergleichbarer
Standort könnte die im Bereich des Skaterplatzes noch vorhandene Freifläche
sein (Standort, siehe Anlage 3). Auch an diesem Standort sind die unter
vorstehender Ziffer beschriebenen Voraussetzungen dem Grunde nach gegeben.
- Diese Standorte sind lediglich zwei Beispiele,
deren Machbarkeit es nun gilt planungsrechtlich auszuloten. Die Verwaltung
ist offen für weitere Vorschläge, bei denen vergleichbare Voraussetzungen
(zentrale Lage, Infrastruktur vorhanden, Betreuungsmöglichkeit denkbar u.
a.) vorliegen.
- Abschließend liegt dieser Beschlussvorlage als
Anlage 4 das Einrichtungsbeispiel eines Calisthenics-Platzes zur
Information des Ausschusses bei.
Sachkundiger Bürger Stieding bittet darum, als 3. Standort den Bereich der jetzigen Baumaßnahme „Regenrückhaltebecken Alt Holland“ zu prüfen.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Die Verwaltung
wird beauftragt, die planungsrechtliche Zulässigkeit einer derartigen Anlage an
zentral gelegenen Standorten mit vorhandener Infrastruktur zu prüfen und
umsetzungsfähige Varianten dafür in 2018 auszuarbeiten.