Sitzung: 07.04.2011 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB4/020/2011
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.03.2011 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die vom Stadtrat am 05.03.2009
beschlossene und am 24.03.2009 in Kraft getretene Satzung über die
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76
„Franken-/Keltenstraße“ ist mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 24.03.2011 außer
Kraft getreten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist nach Ablauf der
zwei Jahresfrist nicht mehr möglich.
Gemäß § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder
teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass
fortbestehen.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in
seiner letzten Sitzung am 16.03.2011 beschlossen, das Verfahren zur weiteren
Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ um 1 Jahr
auszusetzen.
Zur Sicherung einer möglichen künftigen
Planung und um städtebauliche Fehlentwicklungen weiterhin vorzubeugen, ist der
erneute Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB
zwingend notwendig.
Die Satzung über die Veränderungssperre
mit einem Übersichtsplan ist als Anlage
10 beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76
„Franken-/Keltenstraße“ wird erneut eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 17
Abs. 3 BauGB mit folgendem Inhalt erlassen:
a)
Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden,
b)
erhebliche
oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.