Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.03.2011 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die vom Stadtrat am 05.03.2009 beschlossene und am 24.03.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ ist mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 24.03.2011 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung der Veränderungssperre ist nach Ablauf der zwei Jahresfrist nicht mehr möglich.

 

Gemäß § 17 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 16.03.2011 beschlossen, das Verfahren zur weiteren Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ um 1 Jahr auszusetzen.

 

Zur Sicherung einer möglichen künftigen Planung und um städtebauliche Fehlentwicklungen weiterhin vorzubeugen, ist der erneute Erlass einer Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB zwingend notwendig.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage 10 beigefügt.

 


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird erneut eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 17 Abs. 3 BauGB mit folgendem Inhalt erlassen:

 

a)                 Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

b)                 erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.