Sitzung: 06.09.2017 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/062/2017
Sachverhalt:
Die
praktische Arbeit zeigt, dass vermehrt überdachte Terrassen beantragt werden,
die mit den hinteren Baugrenzen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne nicht
übereinstimmen.
In
Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg, die in solchen
Angelegenheiten eine Baugenehmigung über eine Befreiung erteilen könnte, wird angeregt, eine grundsätzliche Änderung
der textlichen Festsetzungen für rechtsverbindliche Bebauungspläne in der Form
herbeizuführen, dass eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m
zwecks Errichtung einer überdachten Terrasse zugelassen wird. Von diesen
Festsetzungen bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Auf
der Grundlage des Beschlussvorschlages sind die entsprechenden
Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
In allen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen der Stadt Wassenberg, die
die nachfolgende Regelung als Bestandteil der textlichen Festsetzungen nicht
beinhalten, ist nachfolgende Änderung durchzuführen:
„Eine Überschreitung der hinteren Baugrenze um max. 4,00 m zwecks
Errichtung einer überdachten Terrasse wird zugelassen. Von diesen Festsetzungen
bleiben die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen unberührt.“
Mit diesem Beschlussvorschlag sind die entsprechenden
Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.