Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Der Gebührenhaushalt „Kleinkläranlagen“ mit rd. 60 Fällen im Jahr (Jahresbeträge je Fall zwischen 10,32 € und 120,00 € schwankend) zählt mit einem Gesamtvolumen von rd. 6.000,00 € nicht zu den kostenintensiven Stellen im Gesamthaushalt, trotzdem sind auch hier die grundsätzlichen Regelungen für Gebührenhaushalte zu beachten.

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Fehlbeträgen in diesem Gebührenhaushalt - lediglich im Jahr 2015 wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Ende 2016 betrug der Gesamtfehlbetrag 810,27 €. Auch für das Jahr 2017 wird mit einem weiteren Fehlbetrag gerechnet. 

Nachdem in vorangegangenen Jahren keine Anpassung vorgenommen wurde, der Gebührensatz seit nunmehr 9 Jahren konstant ist und die Gebühreneinnahmen auf Dauer nicht auskömmlich zur Deckung der Aufwendungen sind, wird eine Gebührenkalkulation vorgelegt, die mit einer Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 10,32 €/m³ auf 12,61 €/m³ endet.

 

Mit der notwendigen Gebührensatz-Änderung in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) wird eine Neufassung der Satzung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt (Anlage 2).

Als weitere Anlage 3 liegt dieser Vorlage die Gegenüberstellung der Textfassung der bisherigen Satzung und der Neufassung bei.           


Beschlussvorschlag: (einstimmig)


Die Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Wassenberg empfohlen, die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 9) zu beschließen und in Kraft zu setzen.