Sitzung: 06.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB5/053/2017
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt „Kleinkläranlagen“ mit rd. 60
Fällen im Jahr (Jahresbeträge je Fall zwischen 10,32 € und 120,00 € schwankend)
zählt mit einem Gesamtvolumen von rd. 6.000,00 € nicht zu den kostenintensiven
Stellen im Gesamthaushalt, trotzdem sind auch hier die grundsätzlichen
Regelungen für Gebührenhaushalte zu beachten.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu
Fehlbeträgen in diesem Gebührenhaushalt - lediglich im Jahr 2015 wurde ein
Überschuss erwirtschaftet. Ende 2016 betrug der Gesamtfehlbetrag 810,27 €. Auch
für das Jahr 2017 wird mit einem weiteren Fehlbetrag gerechnet.
Nachdem in vorangegangenen Jahren keine Anpassung vorgenommen
wurde, der Gebührensatz seit nunmehr 9 Jahren konstant ist und die
Gebühreneinnahmen auf Dauer nicht auskömmlich zur Deckung der Aufwendungen
sind, wird eine Gebührenkalkulation vorgelegt, die mit einer Erhöhung des
Gebührensatzes von bisher 10,32 €/m³
auf 12,61 €/m³ endet.
Mit der notwendigen Gebührensatz-Änderung in der
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) wird eine Neufassung der Satzung
unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen
auf der Grundlage der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt
(Anlage 2).
Als weitere Anlage 3 liegt dieser Vorlage die Gegenüberstellung der Textfassung der bisherigen Satzung und der Neufassung bei.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen und dem Rat der Stadt Wassenberg
empfohlen, die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Entsorgung des Inhalts
von Grundstücksentwässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in
der Stadt Wassenberg (Anlage 9) zu beschließen und in Kraft zu setzen.