Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Rat nimmt die
Ausführungen aus der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 07.09.2017 zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW ist
der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt
sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung
sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt zutreffend darstellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat
über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen
Prüfungsbericht zu erstellen.
Zur Durchführung dieser
Arbeiten hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Wirtschaftsprüfers Herrn
Dipl.-Kfm. Harren bedient.
Die nach § 101 GO NRW
vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ist somit erfolgt.
Zur Erläuterung des
Jahresergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beiliegenden
Prüfbericht verwiesen. Der Wirtschaftsprüfer Herr Dipl.-Kfm. Harren steht in
der Sitzung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu des
Wirtschaftsprüfers Herrn Dipl.-Kfm. Harren bedient hat, geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Wird die Feststellung des
Jahresabschlusses vom Rat verweigert, so sind die Gründe dafür gegenüber dem
Bürgermeister anzugeben.
Mit dem Beschluss über die
Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
658.217,52 € ab. Gem. § 75 Abs. 2 GO NRW können Jahresüberschüsse durch
Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt
werden.
Die Stadtverordneten
entscheiden zudem über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die
Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür
die Gründe anzugeben. Aufgrund des vorliegenden Prüfberichtes ergeben sich
keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung des Bürgermeisters für das
Haushaltsjahr 2016 entgegenstehen würden.
Abschließend erfolgen die
formalen Hinweise, dass in der Ratssitzung am 28.09.2016 der Bürgermeister bei
der Beschlussfassung zu Buchstabe c) des Beschlussvorschlags nicht mitwirkt und
auch den Vorsitz abgibt.
Bürgermeister Manfred Winkens übergibt vor diesem Tagesordnungspunkt das Wort an den stellvertretenden Bürgermeister Frank Winkens. Dieser verliest sodann den Beschlussvorschlag und lässt über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 abstimmen.
Beschluss: (einstimmig)
Ohne Wortmeldungen ergeht folgender Beschluss:
a) Der als Anlage beigefügte und vom Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Harren örtlich geprüften Jahresabschluss 2016 gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wird festgestellt und
b) der lt. Ergebnisrechnung 2016 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 658.217,52 € der Ausgleichsrücklage zugeführt, sowie
c) dem Bürgermeister wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 erteilt.