Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/053/2017
Sachverhalt:
Der Gebührenhaushalt
„Kleinkläranlagen“ mit rd. 60 Fällen im Jahr (Jahresbeträge je Fall zwischen
10,32 € und 120,00 € schwankend) zählt mit einem Gesamtvolumen von rd. 6.000,00
€ nicht zu den kostenintensiven Stellen im Gesamthaushalt, trotzdem sind auch
hier die grundsätzlichen Regelungen für Gebührenhaushalte zu beachten.
In den letzten Jahren kam es
immer wieder zu Fehlbeträgen in diesem Gebührenhaushalt - lediglich im Jahr
2015 wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Ende 2016 betrug der Gesamtfehlbetrag
810,27 €. Auch für das Jahr 2017 wird mit einem weiteren Fehlbetrag
gerechnet.
Nachdem in vorangegangenen
Jahren keine Anpassung vorgenommen wurde, der Gebührensatz seit nunmehr 9
Jahren konstant ist und die Gebühreneinnahmen auf Dauer nicht auskömmlich zur
Deckung der Aufwendungen sind, wird eine Gebührenkalkulation vorgelegt, die mit
einer Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 10,32 €/m³ auf 12,61 €/m³
endet.
Mit der notwendigen
Gebührensatz-Änderung in der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) wird
eine Neufassung der Satzung unter Berücksichtigung zwischenzeitlich
eingetretener gesetzlicher Änderungen auf der Grundlage der Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes vorgelegt (Anlage 2).
Als weitere Anlage 3 liegt
dieser Vorlage die Gegenüberstellung der Textfassung der bisherigen Satzung und
der Neufassung bei.
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt, die Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen - Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben - in der Stadt Wassenberg (Anlage 2) in Kraft zu setzen.