Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/052/2017
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen
wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die Erhöhung des Aufwandes für die Straßenreinigung ist geringer
ausgefallen als ursprünglich kalkuliert, so dass der im Jahr 2016 entstandene
Fehlbetrag ausgeglichen werden kann und ein „kleiner“ Sonderposten für den
Gebührenausgleich gebildet werden kann. Durch unmittelbaren Einsatz dieser
Sonderposten zur Finanzierung der weiter steigenden Aufwendungen bei der
maschinellen Straßenreinigung bleibt der Gebührensatz konstant bei 1,02 €/m
(Reinigungsklasse S1).
b) Winterdienst
Aufgrund der milden Winter der letzten Jahre ist der Bestand des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich auf 23.220,00 € angestiegen. Für das
Jahr 2018 ist eine Auflösung in Höhe von 8.200,00 € vorgesehen. Gleichzeitig
wird der Aufwand für den Winterdienst leicht reduziert, so dass der
Gebührensatz für den Winterdienst von 0,45 €/m auf 0,25 €/m sinkt (Reinigungsklasse S3).
Für den Fall, dass aufgrund eines länger andauernden oder intensiveren
Winters 2017/2018 ein erhöhter Aufwand notwendig wird, könnte dieser aus dem
verbleibenden Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von rd. 15.000,00
€ ausgeglichen werden.
Der kombinierte Gebührensatz für Sommer- und Winterdienst sinkt von 1,47 €/m auf 1,27 €/m (Reinigungsklasse S2).
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt, die 11. Änderungssatzung (Anlage 3) mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft zu setzen.