Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und beschließt hierüber.

 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2016 endete im Ergebnis mit einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 7.901,89 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall reduzierte sich damit auf insgesamt 167.739,92 €. Für das Jahr 2017 wurden bereits 136.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag in einem deutlich geringem Umfang in Anspruch genommen werden (nach derzeitiger Prognose rd. 60.000,00 €). Grund hierfür ist u.a., dass die Aufwendungen nicht in dem angenommenen Maß angestiegen sind.

 

Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2018 eine Entnahme von 92.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016 gehalten werden.

 

Die Jahresgebühr 2018 beträgt unverändert

 

bei wöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

134,00 €

für ein 50 l-Gefäß

176,00 €

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

67,00 €

für ein 50 l-Gefäß

88,00 €

für ein 1.100 l-Gefäß

1.937,00 €

 

 

 


Beschluss: (einstimmig)