Sitzung: 28.09.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/051/2017
Der Rat der Stadt Wassenberg nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und beschließt hierüber.
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung
‚Abfallwirtschaft‘ 2016 endete im Ergebnis mit einer Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 7.901,89 €. Der Bestand des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall reduzierte sich damit auf
insgesamt 167.739,92 €. Für das Jahr 2017 wurden bereits 136.000,00 € als
Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der
Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag in einem deutlich
geringem Umfang in Anspruch genommen werden (nach derzeitiger Prognose rd.
60.000,00 €). Grund hierfür ist u.a., dass die Aufwendungen nicht in dem
angenommenen Maß angestiegen sind.
Damit der Sonderposten
zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2018
eine Entnahme von 92.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die
Abfallgebühren bei steigenden Kosten konstant
auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016
gehalten werden.
Die Jahresgebühr 2018 beträgt unverändert
bei wöchentlicher
Entsorgung |
|
für ein 35 l-Gefäß |
134,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
176,00 € |
bei zweiwöchentlicher
Entsorgung |
|
für ein 35 l-Gefäß |
67,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
88,00 € |
für ein 1.100 l-Gefäß |
1.937,00 € |
Beschluss: (einstimmig)