Nachtrag: 31.05.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die als Nachtrag vorgelegte Beschlussvorlage vom 31.05.2017 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Ergänzend zum Sachverhalt aus der Beschlussvorlage vom 19.05.2017 fand am 31.05.2017 mit dem Kreisvermessungs- und Katasteramt eine Erörterung zur Festlegung der räumlichen Grenzen des Umlegungsgebietes statt.

 

Aufgrund des Ergebnisses wird der Beschluss inhaltlich auf die räumliche Begrenzung angepasst.


Beschluss:          (einstimmig)


Für den Teilbereich der künftigen Wohnbauflächen einschl. der zugehörigen Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.

 

Das Umlegungsverfahren erhält die Nr. 28 „Orsbecker Feld“ und bezieht sich konkret auf nachfolgende Grundstücke:

 

Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 1229, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 1235 und 208

und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.