Nachtrag: 31.05.2017
Sitzung: 01.06.2017 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: BV/FB6/039/2017/1
Der Rat nimmt die als Nachtrag vorgelegte Beschlussvorlage vom 31.05.2017 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Ergänzend zum Sachverhalt aus der
Beschlussvorlage vom 19.05.2017 fand am 31.05.2017 mit dem Kreisvermessungs-
und Katasteramt eine Erörterung zur Festlegung der räumlichen Grenzen des
Umlegungsgebietes statt.
Aufgrund des Ergebnisses wird der
Beschluss inhaltlich auf die räumliche Begrenzung angepasst.
Beschluss: (einstimmig)
Für den Teilbereich der künftigen Wohnbauflächen einschl. der zugehörigen
Ausgleichsflächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der
Ortschaft Orsbeck wird die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.
Das Umlegungsverfahren erhält die Nr. 28 „Orsbecker Feld“ und bezieht
sich konkret auf nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Orsbeck, Flur 1, Flurstücke 1229, 189, 190, 191, 192, 193,
194, 1235 und 208
und ist aus der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) ersichtlich.