Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: BV/FB6/037/2017
Sachverhalt:
Bereits
am 25.04.2001 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt
Wassenberg unter TOP 4. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
als Folgenutzung der Lagerplatzfläche an der Weilerstraße in der Ortschaft
Orsbeck beschlossen. Unter Hinweis auf den beigefügten Lageplan als Abgrenzung
des Geltungsbereiches des damaligen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 62
„Weilerstraße“ (Anlage 1) ist im Vergleich zum ebenfalls beigefügten aktuellen
Auszug aus dem Geodatenbestand (Anlage 2) ersichtlich, dass im Verfahren aus
dem Jahre 2001 die Flurstücke 481 und 482 ebenfalls überplant werden sollten.
Mit
der damaligen Planungsabsicht sollte eine rückwärtige Erschließung des
städtischen Schul- und Mehrzweckhallengrundstückes erreicht werden; es konnte
jedoch mit dem angrenzenden Grundstückseigentümer keine Einigung erzielt
werden.
An
dieser Ausgangslage hat sich auch bis heute nichts geändert.
Da
es sich bei dem ehemals gewerblich genutzten Grundstück in dieser Lage um einen
städtebaulichen Mißstand handelt, sieht die Verwaltung auch nach der
Verkleinerung des Plangebietes dennoch eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung,
um diese Situation dort baulich aufzuwerten.
Im
erneuten Antrag des Vorhabenträgers vom 19.09.2016 (Anlage 3) bezieht sich das
jetzt fortzuführende Planverfahren lediglich auf die Flurstücke 479 und 480.
Abschließend gilt der Hinweis, dass die Erschließungsstraße im Privatbesitz
verbleibt und ferner der Vorhabenträger alle Kosten dieses Verfahrens trägt.
Laut Bebauungskonzept sollen in diesem Bereich Doppelhaushälften und ein
Mehrfamilienhaus errichtet werden.
Mit
dieser verkleinerten Plangebietsgröße ist eine erneute Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Fachbereichsleiter
Sendke führt aus, dass sich der Vorhabenträger kurzfristig gemeldet habe und es
derzeit Verhandlungen mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes gebe, um
evtl. doch die Planung im ursprünglichen Umfang beizubehalten.
Der
Tagesordnungspunkt solle aus diesem Grunde bis zur nächsten Ratssitzung
zurückgestellt werden.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der
Tagesordnungspunt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.