Nachtrag: 09.03.2017

Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 21

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Zunächst wird auf den als Anlage beigefügten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW des Horst Stangier aus Wassenberg-Myhl verwiesen.

 

Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind.

 

Hierzu ist festzustellen, dass bereits grundsätzlich das Fragerecht von Einwohnern in der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg vom 19.05.2016 – entspricht auch der Empfehlung der Muster-GeschO des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2012) - wie folgt bestimmt ist:

 

§ 20  Fragerecht von Einwohnern

 

(1)             Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jede/r Einwohner/in der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

 

(2)             Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.

 

(3)             Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragestellerin auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

(4)             Bei Abschweifungen kann der/die Bürgermeister/in den/der Fragesteller/in zur Sache rufen und ihm nach dem zweiten Mal das Wort entziehen. Einem/Einer Fragesteller/in, dem/der das Wort entzogen ist, darf in derselben Fragestunde zum gleichen Sachverhalt das Wort nicht wieder erteilt werden.

 

Mit der vorstehenden Geschäftsordnungsregelung ist eine Konkretisierung der Einwohnerfragestunde erfolgt. Im Falle eines entsprechenden Ratsbeschlusses, ist also eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufzunehmen.

Der vorliegende Antrag, in jeder Ratssitzung eine Fragezeit für Einwohner/innen von max. 15-30 Minuten vorzusehen, ist nach Auffassung der Verwaltung entbehrlich, da bereits eine auskömmliche Gesch0-Regelung für den Rat und die Ausschüsse besteht.

 

Stadtverordnete Konarski führt aus, dass das Ziel des Antrags des Herrn Stangier sei, eine Zeitverkürzung bei der Abhandlung der Fragen zu erreichen, indem die Fragen vorab der Verwaltung zugeleitet werden.

 

Stadtverordneter Dohmen schlägt vor, den Tagesordnungspunkt in die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung zu verschieben. Bis dahin könnten Gestaltungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, wie der § 20 Geschäftsordnung konkretisiert werden könne.

 

Bürgermeister Winkens führt aus, dass überlegt werden müsse, wie man damit umgehe. Die Fragen sollten begrenzt werden, um die Abhandlung im Rat so gering wie möglich zu halten.

 

Stadtkämmerer Darius gibt zu bedenken, dass die gestellten Fragen in der Verwaltung auch bearbeitet werden müssen. Es gehe nicht an, dass diese bearbeitet werden und andere Aufgaben zurückgestellt werden müssen.

 

Bürgermeister Winkens lässt sodann über den Vorschlag des Stadtverordneten Dohmen abstimmen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung zu verschieben.


Beschluss:          (einstimmig)

 


Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zurückgestellt.