Nachtrag: 09.03.2017
Sitzung: 16.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB2/013/2017
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur
Kenntnis:
Sachverhalt:
Zunächst wird auf den als Anlage
beigefügten Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW des Horst Stangier aus
Wassenberg-Myhl verwiesen.
Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW können
Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn
Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind.
Hierzu ist festzustellen, dass bereits
grundsätzlich das Fragerecht von Einwohnern in der Geschäftsordnung des Rates und
der Ausschüsse des Rates der Stadt Wassenberg vom 19.05.2016 – entspricht auch
der Empfehlung der Muster-GeschO des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2012) - wie folgt bestimmt ist:
§
20 Fragerecht von Einwohnern
(1)
Der Rat kann beschließen, dass eine
Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung
aufgenommen wird. In diesem Fall ist jede/r Einwohner/in der Stadt berechtigt,
nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die
Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der
Stadt beziehen.
(2)
Melden sich mehrere Einwohner
gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der
Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen
zu stellen.
(3)
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im
Regelfall mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Ist eine sofortige
Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragestellerin auf schriftliche
Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
(4)
Bei Abschweifungen kann der/die
Bürgermeister/in den/der Fragesteller/in zur Sache rufen und ihm nach dem
zweiten Mal das Wort entziehen. Einem/Einer Fragesteller/in, dem/der das Wort
entzogen ist, darf in derselben Fragestunde zum gleichen Sachverhalt das Wort
nicht wieder erteilt werden.
Mit der vorstehenden Geschäftsordnungsregelung ist
eine Konkretisierung der Einwohnerfragestunde erfolgt. Im Falle eines
entsprechenden Ratsbeschlusses, ist also eine Fragestunde für Einwohner in die
Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufzunehmen.
Der vorliegende Antrag, in jeder Ratssitzung
eine Fragezeit für Einwohner/innen von max. 15-30 Minuten vorzusehen, ist nach
Auffassung der Verwaltung entbehrlich, da bereits eine auskömmliche
Gesch0-Regelung für den Rat und die Ausschüsse besteht.
Stadtverordnete Konarski führt aus, dass das Ziel des Antrags des Herrn Stangier sei, eine Zeitverkürzung bei der Abhandlung der Fragen zu erreichen, indem die Fragen vorab der Verwaltung zugeleitet werden.
Stadtverordneter Dohmen schlägt vor, den Tagesordnungspunkt in die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung zu verschieben. Bis dahin könnten Gestaltungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, wie der § 20 Geschäftsordnung konkretisiert werden könne.
Bürgermeister Winkens führt aus, dass überlegt werden müsse, wie man damit umgehe. Die Fragen sollten begrenzt werden, um die Abhandlung im Rat so gering wie möglich zu halten.
Stadtkämmerer Darius gibt zu bedenken, dass die gestellten Fragen in der Verwaltung auch bearbeitet werden müssen. Es gehe nicht an, dass diese bearbeitet werden und andere Aufgaben zurückgestellt werden müssen.
Bürgermeister Winkens lässt sodann über den Vorschlag des Stadtverordneten Dohmen abstimmen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung zu verschieben.
Beschluss: (einstimmig)
Der
Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung
zurückgestellt.