Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

 

Die geänderte Entschädigungsverordnung legt den erhöhten 1-fachen Satz für Ausschussvorsitzende sowie den 1,5-fachen Satz für stellvertretende Fraktionsvorsitzende ab einer Fraktionsgröße von acht Mitgliedern (§ 46 Nr. 3 GO NRW spricht von mindestens acht Mitgliedern) fest. Ebenso macht die Entschädigungsverordnung nun landeseinheitliche Vorgaben zum Verdienstausfall (Regelstundensatz von 8,84 EUR/Stunde, der in der Hauptsatzung erhöht werden kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 EUR/Stunde).

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat die Änderung der Entschädigungsverordnung zum Anlass genommen, die Mustersatzung (Stand: Januar 2017) zu ändern.

 

Unter Zugrundelegung der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 30.04.2008 und in Anlehnung an die o. a. Mustersatzung (Stand: Januar 2017) schlägt die Verwaltung vor, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen.

 

Die Gegenüberstellung der aktuellen Hauptsatzung und des überarbeiteten Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung mit Erläuterungen bzw. Begründung der Änderungen (u. a. auch in redaktioneller Hinsicht) ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Hinweis:

Für die Neufassung der Hauptsatzung ist ein Ratsbeschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich.


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die beiliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.