Sitzung: 16.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB2/012/2017
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die Zweite Verordnung zur Änderung der
Entschädigungsverordnung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
Die geänderte Entschädigungsverordnung legt den
erhöhten 1-fachen Satz für Ausschussvorsitzende sowie den 1,5-fachen Satz für
stellvertretende Fraktionsvorsitzende ab einer Fraktionsgröße von acht Mitgliedern
(§ 46 Nr. 3 GO NRW spricht von mindestens acht Mitgliedern) fest. Ebenso
macht die Entschädigungsverordnung nun landeseinheitliche Vorgaben zum Verdienstausfall
(Regelstundensatz von 8,84 EUR/Stunde, der in der Hauptsatzung erhöht werden
kann, sowie eine fixe Höchstgrenze von 80,00 EUR/Stunde).
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat
die Änderung der Entschädigungsverordnung zum Anlass genommen, die
Mustersatzung (Stand: Januar 2017) zu ändern.
Unter Zugrundelegung der aktuellen Hauptsatzung der
Stadt Wassenberg vom 30.04.2008 und in Anlehnung an die o. a. Mustersatzung
(Stand: Januar 2017) schlägt die Verwaltung vor, den als Anlage 1 beigefügten
Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung zu beschließen.
Die Gegenüberstellung der aktuellen Hauptsatzung und
des überarbeiteten Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung mit Erläuterungen
bzw. Begründung der Änderungen (u. a. auch in redaktioneller Hinsicht) ist der
Anlage 2 zu entnehmen.
Hinweis:
Für die Neufassung der Hauptsatzung ist ein
Ratsbeschluss mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder erforderlich.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die beiliegende
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.