Sitzung: 22.03.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB2/016/2011
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Wassenberg hat bereits im Vorgriff auf mögliche Bürgerbegehren am 15.12.2005
die als Anlage beigefügte Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
erlassen (Anlage 1). Mit Erlass der seit 01.10.2004 geltenden Bürgerentscheids-Durchführungsverordnung
(Bürgerentscheid DVO vom 10.07.2004) wurde durch das Innenministerium ein neuer
gesetzlicher Standard vorgelegt (Anlage 2). Die Städte und Gemeinden hatten
danach eine Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden zu erlassen.
Der Städte- und
Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) hat zwischenzeitlich eine Änderung
der Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden vorgenommen
(Anlage 3). Die Überarbeitung der
Satzung trägt der Einführung des Ratsbürgerentscheides durch das
GO-Reformgesetz sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung Rechnung.
Die Verwaltung schlägt
vor, die auf der Grundlage der Mustersatzung – StGB NRW – für die Durchführung
von Bürgerentscheiden erarbeitete Satzung zu beschließen (Anlage 4).
Hinweis:
Die Änderungen sind zur erleichterten Kenntnisnahme fettgedruckt.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg zur Durchführung von Bürgerentscheiden wird erlassen.