Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2016 sowie die Beschlussvorlage vom 06.12.2016 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen erfolgte in der Ratssitzung am 03.11.2016.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung, der Auswirkungen des neuen Brandschutzbedarfsplanes sowie auf Grund von Anträgen der Fraktionen ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

In der Ergebnisplanung führen diese Änderungen insgesamt zu den folgenden Reduzierungen der Jahresergebnisse:

 

Haushaltsjahr 2017:       

-69.000,00 €

Haushaltsjahr 2018:

-36.200,00 €

Haushaltsjahr 2019:

-50.900,00 €

Haushaltsjahr 2020:

-66.500,00 €

 

 

In der Finanzplanung ergeben sich folgenden Änderungen im Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen:

 

Haushaltsjahr 2017:       

-57.400,00 €

Haushaltsjahr 2018:

-54.600,00 €

Haushaltsjahr 2019:

-159.300,00 €

Haushaltsjahr 2020:

+50.100,00 €

 

 

 

Konkret sind die nachfolgenden Änderungen vorgenommen worden:

 

  1. Der Planansatz zur Schlüsselzuweisung des Landes erhöht sich um 48.300 € im Jahr 2017 auf Grund der 1. Modelrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017.

Für die Folgejahre erfolgen Steigerungen im vergleichbaren Umfang.

 

  1. Gemäß dem aktuellen Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage reduziert sich die Gewerbesteuer­­umlage um 3.800 € im Jahr 2017.

 

  1. Auf Grundlage der geänderten Umlagegrundlagen gemäß der 1. Modelrechnung zum GFG 2017 sowie auf Grund der Reduzierung des voraussichtlichen gesamten Kreisumlagebedarfs von 127,5 auf 127,0 Mio. € erfolgen Anpassungen der allgemeinen Kreisumlage sowie der Mehrbelastung für das Jugendamt.

Im Jahr 2017 ergibt sich eine Reduzierung der allgemeinen Kreisumlage um -34.100 €, mit weiteren Entlastungen für die Folgejahre.

Bei der Mehrbelastung für das Jugendamt ergibt sich im Jahr 2017 eine Erhöhung um lediglich 3.500 €, jedoch wird für die Folgejahre nun mit stärker ansteigenden Aufwendungen gerechnet.

 

  1. Die Konzessionsabgaben Strom reduzieren sich um 95.800 € im Jahr 2017 und in den Folgejahren. Die Anpassung des Haushaltsansatzes erfolgt zunächst auf Grundlage der erfolgten Nachberechnungen für die Vorjahre und der geänderten Abschläge für das Jahr 2017. Zudem erfolgt auch eine Korrektur des Ansatzes, die sich daraus ergibt, dass das zuvor getrennt abgerechnete ehemalige WLK-Gebiet in Myhl nunmehr in der Gesamtabrechnung enthalten ist, was zuvor in der Planung nicht berücksichtigt gewesen war.

 

  1. Für die Planung zukünftiger Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Infrastruktur in den Ortsteilen Birgelen, Effeld, Ophoven und Orsbeck werden im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.

Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2016 sind hier als konkrete Maßnahmen zunächst die Umgestaltung des Marktplatzes in Birgelen und des Martinusplatzes in Effeld sowie die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Mehrzweckhalle Ophoven vorgesehen.

Die Anträge der SPD-Fraktion vom 20.10.2016 zur Erweiterung der Mehrzweckhalle Ophoven und der CDU-Fraktion vom 24.10.2016 zur Barrierefreiheit der Mehrzweckhalle finden unter den Planungsaufwendungen bei diesem Haushaltsansatz auch Berücksichtigung.

 

  1. Auf Grund der Änderung der Entschädigungsverordnung erfolgt eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Feuerwehr um jährlich 5.900 €.

 

7.1  Nach der Vorstellung des Brandschutzbedarfsplanes wird die ursprünglich in 2016 vorgesehene Anschaffung eines GW Logistik Fahrzeuges für die Löschgruppe Myhl im Umfang von 200.000 € auf das Jahr 2018 verschoben. Um eine rechtzeitige Beauftragung für eine Auslieferung des Fahrzeugs Anfang 2018 zu ermöglichen, wird im Jahr 2017 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt.

 

7.2  Auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes erfolgt anstelle der im Jahr 2018 mit 170.000 € vorgesehenen Anschaffung eines MLF bis zum Jahr 2020 die Anschaffung eines LF 20 KatS und eines MTF bei der Löschgruppe Effeld.

 

7.3  Die für das Jahr 2020 vorgesehene Ersatzanschaffung eines TLF 3000 im Umfang von 250.000 € wird im Rahmen des neuen Brandschutzbedarfsplanes auf das Jahr 2021 verschoben.

 

7.4  Auf Grundlage des neuen Brandschutzbedarfsplanes ist die Anschaffung eines LF 20 KatS für die Löschgruppe Effeld vorgesehen. Das Gesamtvolumen von 240.000 € wird auf die Planjahre 2019 und 2020 verteilt. Im Jahr 2018 wird zudem zur rechtzeitigen Beauftragung eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt, damit der Auftrag auch schon im Jahr 2018 erteilt werden kann.

 

7.5  Auf Grundlage des neuen Brandschutzbedarfsplanes ist im Jahr 2020 die Anschaffung eines MTF im Umfang von 25.000 € für die Löschgruppe Effeld vorgesehen.

 

8.    Gemäß der 1. Modelrechnung zum GFG 2017 erfolgt eine Erhöhung der Investitions­pauschale des Landes um jährlich 11.600 € für das Jahr 2017 und die Folgejahre.

        Die Verteilung der Investitionspauschale wird den geänderten Investitionen im Feuerwehrbereich angepasst.

 

9.    Die vorgesehene Erneuerung der Sporthalle I Bergstraße erfolgt im Rahmen des Förderprogramms “Gute Schule 2020“ des Landes NRW. Hierbei werden den Kommunen Kredite der NRW.Bank zur Verfügung gestellt, deren Tilgungen und Zinsen durch das Land NRW übernommen werden sollen.

Im Entwurf zur Haushaltssatzung 2017 wurde dieser Vorgang als investive Zuweisung interpretiert. Zwischenzeitlich sind jedoch die Vorgaben des Landes zur haushaltsrechtlichen Behandlung bekannt gegeben worden, wonach die Kommunen diese Mittel tatsächlich als eigene Kreditaufnahmen auszuweisen haben. Statistisch steigt somit die Verschuldung der Stadt Wassenberg, obwohl die Tilgungen und Zinsen für die Kredite durch das Land NRW geleistet werden.

Auf Grundlage der Förderrichtlinien wird die zeitliche Veranschlagung der Maßnahme geändert, mit 965.000 € (50%) im Jahr 2018 und jeweils 482.500 € (25%) in den Jahren 2019 und 2020.

 

10.   Zum IV. Abschnitt der Stadtkernsanierung Wassenberg erfolgt im Rahmen der Fördermaßnahme nach Abstimmung mit der Bezirksregierung im Planjahr 2019 eine ergebnisneutrale Anpassung der Landeszuweisungen und der Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen um jeweils 741.700 €.

 

 

Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung, des Gesamtergebnis­planes und Gesamtfinanzplanes sowie eine weitere tabellarische Übersicht der Änderungen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Im Ratsinformationssystem sind zusätzlich auch die Kontennachweise zum Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan verfügbar.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2017 eine Verschlechterung von insgesamt 69.100,00 €. Die Verschlechterung im Finanzplan beträgt 57.400,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 

 

Der Fraktionsvorsitzende Dohmen übergibt das Wort an den stv. Fraktionsvorsitzenden Maurer zum Verlesen der Haushaltsrede der CDU-Fraktion. (Anlage 4)

 

Im Folgenden verliest die Fraktionsvorsitzende Konarski die Haushaltsrede der SPD-Fraktion. (Anlage 5)

 

Sodann verliest der Fraktionsvorsitzende Seidl die Haushaltsrede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Anlage 6)

 

Die Fraktionsvorsitzende Dr. Beckers verliest die Haushaltsrede der FDP-Fraktion. (Anlage 7)

 

Schließlich verliest der Fraktionsvorsitzende Dr. Feix die Haushaltsrede der Fraktion „Die Linke“. (Anlage 8)

 

Fragen aus der Mitte des Rates wurden von der Verwaltung beantwortet.

 


Beschluss:          (einstimmig)

 


 

  1. Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2017 eine Verschlechterung von insgesamt 69.100,00 €. Die Verschlechterung im Finanzplan beträgt 57.400,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.