Sitzung: 12.12.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/097/2016
Sachverhalt:
Im
Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen
und der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes fand die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 04. Oktober bis zum
04. November 2016 statt.
Nach
Abschluss dieser Frist wurde nun im Rahmen der Ausbauplanung festgestellt, dass
eine kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße in die
Roermonder Straße unverhältnismäßig wäre. Somit erfolgt die künftige
kanalmäßige Erschließung der nördlichen Erschließungsstraße an die
Pfarrer-Zurmahr-Straße; gesichert durch entsprechende Leitungsrechte.
Im
Zuge dieser von der Bebauung freizuhaltenden Leitungstrasse ist eine Änderung
im Baufenster erforderlich.
Da
dadurch die Grundzüge der Planung betroffen sind, ist gemäß § 4a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) eine erneute Offenlage durchzuführen.
Auf
den beigefügten überarbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 80 B „Roermonder
Straße“ (Anlage 1) wird verwiesen.
Die
ebenfalls angepasste Begründung Teil A kann im Ratsinformationssystem
eingesehen werden.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Aufgrund der erforderlichen
Festsetzung zur Sicherung von Leitungsrechten sowie der Änderung im Baufenster
sind die Grundzüge der Planung betroffen, und somit ist für das
Bebauungsplanverfahren Nr. 80 B „Roermonder Straße“ in der Ortschaft Birgelen
sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes die erneute öffentliche
Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.