Nachtrag: 21.11.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Gem. § 3 Abs. 1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

 

Nach § 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH unter Beteiligung der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde am 03.11.2016 im Rat der Stadt Wassenberg vorgestellt. Der abschließende Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg wurde am 11.11.2016 dem Kreisbrandmeister übersandt, dessen Stellungnahme nunmehr vorliegt.

 

Herr Oebel, Mitarbeiter der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH Ist am 22.11.2016 terminlich verhindert. Für Fragen zur 2. Fortschreibung steht Herr Zens von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH zur Verfügung.

 

Herr Zens, Fa. Luelf & Rinke, beantwortet im Folgenden die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Stadtverordneter Thissen erklärt, dass er mit dem vorgelegten Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes leben könne. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung laute, den Entwurf mit allen Daten zu beschließen. Er schlage vor, dies zu trennen zwischen Daten und Empfehlungen. Die Empfehlungen sollten dann im Rat bzw. in den Ausschüssen beraten und beschlossen werden.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass der neue Brandschutzbedarfsplan nach neuem Recht erstellt wurde. Danach sei die Stadt verpflichtet, diesen umzusetzen. Der Entwurf der Haushaltssatzung müsse daran angepasst werden. Die Anpassung erfolge nicht nur für das nächste Haushaltsjahr, sondern auch für die Folgejahre. Die einzelnen Beschaffungsmaßnahmen werden ohnehin noch im Ausschuss bzw. Rat beraten.

 

Stadtverordneter Gansweidt bittet darum, dem Rat bzw. Ausschuss regelmäßig über die Durchführung des Brandschutzbedarfsplanes zu berichten (Controlling).

 

Stadtkämmerer Darius berichtet, dass die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in den Feuerwehrgerätehäusern sukzessiv abgearbeitet werden und in den Bauausschusssitzungen regelmäßig informiert werde.

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg

 

a) Statistikzeitraum der Jahre 2010 bis 2015

b) Planungszeitraum der Jahre 2016 bis 2021

 

wird beschlossen.