Nachtrag: 21.11.2016
Sitzung: 22.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/093/2016
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem
Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gem.
§ 3 Abs. 1 Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den
örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.
Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Nach
§ 3 Abs. 3 BHKG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr
aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt
Wassenberg, erstellt von der Firma LUELF
& RINKE Sicherheitsberatung GmbH unter
Beteiligung der Wehrleitung
und dem zuständigen Fachbereich, wurde am 03.11.2016 im Rat der Stadt
Wassenberg vorgestellt. Der abschließende Entwurf der 2. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg wurde am 11.11.2016 dem
Kreisbrandmeister übersandt, dessen Stellungnahme nunmehr vorliegt.
Herr Oebel, Mitarbeiter der Firma LUELF
& RINKE Sicherheitsberatung GmbH Ist am
22.11.2016 terminlich verhindert. Für Fragen zur 2. Fortschreibung steht Herr
Zens von der Firma
LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH zur Verfügung.
Herr Zens, Fa. Luelf & Rinke, beantwortet im Folgenden die Fragen der Ausschussmitglieder.
Stadtverordneter Thissen erklärt, dass er mit dem vorgelegten Entwurf der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes leben könne. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung laute, den Entwurf mit allen Daten zu beschließen. Er schlage vor, dies zu trennen zwischen Daten und Empfehlungen. Die Empfehlungen sollten dann im Rat bzw. in den Ausschüssen beraten und beschlossen werden.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass der neue Brandschutzbedarfsplan nach neuem Recht erstellt wurde. Danach sei die Stadt verpflichtet, diesen umzusetzen. Der Entwurf der Haushaltssatzung müsse daran angepasst werden. Die Anpassung erfolge nicht nur für das nächste Haushaltsjahr, sondern auch für die Folgejahre. Die einzelnen Beschaffungsmaßnahmen werden ohnehin noch im Ausschuss bzw. Rat beraten.
Stadtverordneter Gansweidt bittet darum, dem Rat bzw. Ausschuss regelmäßig über die Durchführung des Brandschutzbedarfsplanes zu berichten (Controlling).
Stadtkämmerer Darius berichtet, dass die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in den Feuerwehrgerätehäusern sukzessiv abgearbeitet werden und in den Bauausschusssitzungen regelmäßig informiert werde.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die 2. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
a) Statistikzeitraum der Jahre
2010 bis 2015
b) Planungszeitraum der Jahre
2016 bis 2021
wird beschlossen.