Sitzung: 16.03.2011 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: MV/FB4/004/2011
Sachverhalt:
Der
Rat hat am 05.03.2009 beschlossen, den Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für
Militärangehörige Franken-/Keltenstraße zu überplanen und den Bebauungsplan Nr.
76 „Franken-/Keltenstraße“ aufzustellen.
Nach
der Vorstellung des Vorentwurfes und der anschließenden vorgezogenen Bürger-
und Behördenbeteiligung, wird nunmehr mit den Anregungen des Planungs- und
Umweltausschusses zu einer Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das Plangebiet
für Verkehre aus Richtung Birgelen kommend, die Behördenbeteiligung gemäß § 4
BauGB durchgeführt.
Nach
Abschluss der Behördenbeteiligung wird das Ergebnis dem Fachausschuss zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Der Rat hat am
24.09.2009 beschlossen, den Bereich des Gewerbegebietes Forst
(B-Plan Nr. 17) zu
überplanen und den Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ aufzustellen.
Bei der vorgezogenen
Bürger- und Behördenbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht, so dass in
der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 24.11.2010 die
Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB beschlossen wurde.
Die
Behördenbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Sachkundiger Bürger
Cremer stellt den Antrag, die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens um 1 Jahr
auszusetzen.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die Aussetzung
bedeutet, dass die Veränderungssperre verlängert werden müsste. Die vorhandene
Bebauung genießt zwar Bestandsschutz, aber um neue Bauvorhaben zu verhindern
ist die Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Ein diesbezüglicher
Beschluss könne in der nächsten Ratssitzung erfolgen.
Beim damaligen Bau des Kreisverkehres war eine Voraussetzung
für die finanzielle Beteiligung des Landes, dass nach Aufgabe der militärischen
Nutzung und einer erneuten Nutzung des Gebietes der Franken-/Keltenstraße, eine
Schließung der Zufahrt erfolgt und alle Verkehre sowohl des Rothenbachparkes
als auch des Gebietes der Franken-/Keltenstraße über den Kreisverkehr fließen
sollten. Aus diesem Grund wurden auch bereits Querungshilfen sowie
Bushaltestellen im Bereich des Kreisverkehres errichtet.
Weiter weist Stadtkämmerer Darius darauf hin, dass die
Offenhaltung der Zufahrt eine erhebliche
Gefahrenstelle vor allem für querende Kinder und Radfahrer darstellt, die den
gegenüberliegenden Geh-und Radweg
erreichen wollen. Oft würde die Geschwindigkeit des vorbeifließenden
Verkehrs unterschätzt und bei einer Beibehaltung der Zufahrt könne man nur
hoffen, dass es in Zukunft zu keinen tragischen Unfall kommen wird.
Trotz der Aussetzung des Verfahrens sollte mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut über die verkehrliche Anbindung des
Gebietes gesprochen werden. Dabei könne auch die Machbarkeit einer Beibehaltung
der Zufahrt von Birgelen kommend, wie bereits vom Ausschuss gefordert, erörtert
werden.
Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über den Antrag
abstimmen:
Beschluss des
Ausschusses (17
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Das Verfahren zur
weiteren Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird
um 1 Jahr ausgesetzt. Die Veränderungssperre soll in der nächsten Ratssitzung
verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrliche Anbindung
des Gebietes mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut zu erörtern, um eine
Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das Plangebiet aus Richtung Birgelen
kommend, zu erreichen.