Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat hat am 05.03.2009 beschlossen, den Bereich der ehemaligen Wohnsiedlung für Militärangehörige Franken-/Keltenstraße zu überplanen und den Bebauungsplan Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ aufzustellen.

Nach der Vorstellung des Vorentwurfes und der anschließenden vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung, wird nunmehr mit den Anregungen des Planungs- und Umweltausschusses zu einer Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das Plangebiet für Verkehre aus Richtung Birgelen kommend, die Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB durchgeführt.

 

Nach Abschluss der Behördenbeteiligung wird das Ergebnis dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Der Rat hat am 24.09.2009 beschlossen, den Bereich des Gewerbegebietes Forst

(B-Plan Nr. 17) zu überplanen und den Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ aufzustellen.

Bei der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht, so dass in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 24.11.2010 die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB beschlossen wurde.

 

Die Behördenbeteiligung wird derzeit durchgeführt.

 

 

Sachkundiger  Bürger Cremer stellt den Antrag, die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens um 1 Jahr auszusetzen.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass die Aussetzung bedeutet, dass die Veränderungssperre verlängert werden müsste. Die vorhandene Bebauung genießt zwar Bestandsschutz, aber um neue Bauvorhaben zu verhindern ist die Verlängerung der Veränderungssperre notwendig. Ein diesbezüglicher Beschluss könne in der nächsten Ratssitzung erfolgen.

Beim damaligen Bau des Kreisverkehres war eine Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung des Landes, dass nach Aufgabe der militärischen Nutzung und einer erneuten Nutzung des Gebietes der Franken-/Keltenstraße, eine Schließung der Zufahrt erfolgt und alle Verkehre sowohl des Rothenbachparkes als auch des Gebietes der Franken-/Keltenstraße über den Kreisverkehr fließen sollten. Aus diesem Grund wurden auch bereits Querungshilfen sowie Bushaltestellen im Bereich des Kreisverkehres errichtet.

Weiter weist Stadtkämmerer Darius darauf hin, dass die Offenhaltung der Zufahrt eine  erhebliche Gefahrenstelle vor allem für querende Kinder und Radfahrer darstellt, die den gegenüberliegenden Geh-und Radweg  erreichen wollen. Oft würde die Geschwindigkeit des vorbeifließenden Verkehrs unterschätzt und bei einer Beibehaltung der Zufahrt könne man nur hoffen, dass es in Zukunft zu keinen tragischen Unfall kommen wird.

Trotz der Aussetzung des Verfahrens sollte mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut über die verkehrliche Anbindung des Gebietes gesprochen werden. Dabei könne auch die Machbarkeit einer Beibehaltung der Zufahrt von Birgelen kommend, wie bereits vom Ausschuss gefordert, erörtert werden.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über den Antrag abstimmen:

 


Beschluss des Ausschusses                 (17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Das Verfahren zur weiteren Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Franken-/Keltenstraße“ wird um 1 Jahr ausgesetzt. Die Veränderungssperre soll in der nächsten Ratssitzung verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrliche Anbindung des Gebietes mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erneut zu erörtern, um eine Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das Plangebiet aus Richtung Birgelen kommend, zu erreichen.