Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Rat hat am 24.09.2009 beschlossen, den Bereich des Gewerbegebietes Forst (B-Plan Nr. 17) zu überplanen und den Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ aufzustellen.

Bei der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden keine Anregungen vorgebracht, so dass in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 24.11.2010 die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 BauGB beschlossen wurde.

 

Die Behördenbeteiligung wird derzeit durchgeführt.

 

 

Stadtverordneter Seidel erkundigt sich nach den Änderungen des Bebauungsplanes und aus welchem Grund eine Veränderungssperre erlassen wurde.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass der Bebauungsplan Nr. 17 “Gewerbegebiet- Forst“ dringend überarbeitet werden muss, da dieser keine klaren Festsetzungen enthält und somit Fehlentwicklungen, wie eine Erweiterung der Abfallsortieranlage u.Ä., nicht verhindert werden können. Die Veränderungssperre sei erlassen worden, damit nicht während der Durchführung des Änderungsverfahrens noch weitere störende Betriebsansiedlungen bzw. Erweiterungen vorgenommen werden.