Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 8

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

Nach der umfassenden Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bezirksregierung Köln am 21.10.2016 ist zwischenzeitlich auch im Hinblick auf den anstehenden Rückbau der Graf-Gerhard-Straße der Antrag auf Gewährung von Städtebaufördermitteln für den noch offenen IV. Bauabschnitt (Graf-Gerhard-Straße) angepasst worden.

 

Obwohl die v. g. Maßnahme bereits Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung war und ist, bedarf es aus Gründen des gemeindlichen Haushaltsrechtes eines Bestätigungsbeschlusses, dass auch im künftigen Finanzplanungszeitraum der Eigenanteil der Stadt (35 % der derzeit ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben von 2.759.000,00 € = 965.650,00 €) bereit gestellt ist.

 

Insbesondere aus der SPD-Stadtratsfraktion wird bemängelt, dass den Stadtverordneten nicht ausreichende Informationen, speziell Informationen über das Planungskonzept 2007,  zur Verfügung gestellt wurden.

 

Stadtkämmerer Darius erläutert im Folgenden das Verfahren sowie die Notwendigkeit des Bestätigungsbeschlusses.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde die Fortschreibung Sachstand 08.11.2016  zwischenzeitlich im Ratsinformationssystem bereitgestellt.


Beschluss:          (26 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen)


Zur Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes wird der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 965.650,00 € zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 2.759.000,00 € auch im künftigen Finanzplanungszeitraum ab 2017 bereit gestellt bleibt (Bestätigungsbeschluss).