Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.956.500,00 € beziffert werden.

 

Bei den Aufwendungen ist darauf hinzuweisen, dass es bei den Beiträgen an Wasserverbände zu einer Erhöhung kommt, da durch den Bezug der Häuser Franken- und Keltenstraße und der Entwicklung im Rothenbachpark und im Gewerbepark Wassenberg-Süd höhere Beiträge an den niederländischen Wasserverband und an die Stadt Hückelhoven zu entrichten sind.

 

a)            Niederschlagswassergebühr

 

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2015 führte zu einer Reduzierung des Fehlbetrages um 19.210,63 € auf nunmehr 21.567,94 € zu Beginn des Jahres 2016. Nach dem derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2016 wird dieser Fehlbetrag vollständig ausgeglichen, so dass für die Folgejahre keine Fehlbetragsdeckungen mehr einzuplanen sind.

Die Niederschlagswassergebühr wird im Jahr 2017 von bisher 1,80 €/m² auf 1,74 €/m² gesenkt.

 

b)            Schmutzwassergebühr

 

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2015 führte zu einer Reduzierung des Fehlbetrages um 18.851,75 € auf nunmehr 101.345,55 € zu Beginn des Jahres 2016.

Für das Jahr 2016 war eine Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 35.000,00 € vorgesehen. Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wird dieses Ziel übertroffen; Ursächlich hierfür ist insbesondere der sehr heiße Sommer im Jahr 2015, was zu einer hohen Nachforderung aus der Abrechnung 2015 und Anpassung der Vorauszahlungen 2016 führte. Nach der derzeitigen Prognose wird der Fehlbetrag vollständig ausgeglichen, so dass für die Folgejahre keine Fehlbetragsdeckungen mehr einzuplanen sind.

 

Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr 2017 von bisher 3,35 €/m³ auf 3,30 €/m³ gesenkt.

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen und die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung (Anlage 5) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft gesetzt.