Sitzung: 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/074/2016
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden
Einrichtung 'Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von
4.956.500,00 € beziffert werden.
Bei den Aufwendungen ist darauf
hinzuweisen, dass es bei den Beiträgen an Wasserverbände zu einer Erhöhung
kommt, da durch den Bezug der Häuser Franken- und Keltenstraße und der
Entwicklung im Rothenbachpark und im Gewerbepark Wassenberg-Süd höhere Beiträge
an den niederländischen Wasserverband und an die Stadt Hückelhoven zu
entrichten sind.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der
Niederschlagswassergebühr 2015 führte zu einer Reduzierung des Fehlbetrages um
19.210,63 € auf nunmehr 21.567,94 € zu Beginn des Jahres 2016. Nach dem
derzeitigen Stand der Gebühreneinnahmen in 2016 wird dieser Fehlbetrag
vollständig ausgeglichen, so dass für die Folgejahre keine Fehlbetragsdeckungen
mehr einzuplanen sind.
Die Niederschlagswassergebühr wird im
Jahr 2017 von bisher 1,80 €/m² auf 1,74
€/m² gesenkt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr
2015 führte zu einer Reduzierung des Fehlbetrages um 18.851,75 € auf nunmehr
101.345,55 € zu Beginn des Jahres 2016.
Für das Jahr 2016 war eine Deckung des
Fehlbetrages in Höhe von 35.000,00 € vorgesehen. Aufgrund der bisherigen
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen wird dieses Ziel übertroffen;
Ursächlich hierfür ist insbesondere der sehr heiße Sommer im Jahr 2015, was zu
einer hohen Nachforderung aus der Abrechnung 2015 und Anpassung der
Vorauszahlungen 2016 führte. Nach der derzeitigen Prognose wird der Fehlbetrag
vollständig ausgeglichen, so dass für die Folgejahre keine Fehlbetragsdeckungen
mehr einzuplanen sind.
Die Schmutzwassergebühr wird im Jahr
2017 von bisher 3,35 €/m³ auf 3,30 €/m³
gesenkt.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die
beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 4) wird
zur Kenntnis genommen und die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung (Anlage
5) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2017 in Kraft gesetzt.