Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2015 endete im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 89.833,74 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall stieg damit auf insgesamt 175.641,81 €. Für das Jahr 2016 wurden bereits 60.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag -wenn überhaupt- nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden. Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2017 eine Entnahme von 136.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016 gehalten werden.

 

Die Jahresgebühr 2017 beträgt unverändert

 

bei wöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

134,00 €

für ein 50 l-Gefäß

176,00 €

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

67,00 €

für ein 50 l-Gefäß

88,00 €

für ein 1.100 l-Gefäß

1.937,00 €

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die Gebührenbedarfsberechnung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2017 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.