Sitzung: 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/064/2016
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung
‚Abfallwirtschaft‘ 2015 endete im Ergebnis mit einer Zuführung an die
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 89.833,74 €. Der Bestand des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall stieg damit auf insgesamt
175.641,81 €. Für das Jahr 2016 wurden bereits 60.000,00 € als Entnahme aus dem
Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der
Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag -wenn überhaupt- nur in geringem
Umfang in Anspruch genommen werden. Damit der Sonderposten zeitnah zugunsten
der Gebührenpflichtgen aufgelöst wird, ist für das Jahr 2017 eine Entnahme von
136.000,00 € vorgesehen. Mit dieser Entnahme können die Abfallgebühren bei
steigenden Kosten konstant auf den niedrigen Sätzen des Jahres 2016 gehalten
werden.
Die Jahresgebühr 2017 beträgt
unverändert
bei wöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
134,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
176,00 € |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
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für ein 35 l-Gefäß |
67,00 € |
für ein 50 l-Gefäß |
88,00 € |
für ein 1.100 l-Gefäß |
1.937,00 € |
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die
Gebührenbedarfsberechnung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2017 (Anlage 1)
wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.