Sitzung: 29.09.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/017/2016
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der vorläufige Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg
für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Im Gesamtabschluss werden alle Jahresabschlüsse der verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlicher wie auch in privatrechtlicher Form im Wege der
Konsolidierung in den “Gesamtkonzern“ der Stadt Wassenberg einbezogen.
Im Rahmen der
Vollkonsolidierung betrifft dies folgende Bereiche:
·
Stadt Wassenberg (Kernverwaltung)
·
Stadtbetrieb Wassenberg AöR
·
Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW)
GmbH
Andere Beteiligungen werden nicht konsolidiert sondern
im Gesamtabschluss wie im Einzelabschluss der Kernverwaltung als Finanzanlagen
dargestellt.
Das vorläufige Gesamtjahresergebnis 2015 der Stadt
Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 147.000 €.
Der Jahresüberschuss im konsolidierten Gesamtabschlusses
in Höhe von 147.000 € ist um rd. 206.000 € niedriger als im Einzelabschluss der
Kernverwaltung (rd. 353.000 €).
Das niedrigere Gesamtjahresergebnis resultiert trotz
einiger positiver Konsolidierungseffekte aus der Addition der negativen
Jahresergebnisse des Stadtbetriebes Wassenberg und der ESW GmbH. Trotzdem
verbleibt auch im Gesamtabschluss ein Jahresüberschuss, was nochmals die
positive Ergebnisentwicklung der Stadt Wassenberg unterstreicht.
Die Zuleitung
des vorläufigen Gesamtabschlusses besteht aus der Gesamtergebnisrechnung 2015
und der Gesamtbilanz zum 31.12.2015 sowie aus einer Übersicht der vorgenommen
Konsolidierungen.
Der Entwurf des Gesamtschlusses ist dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer bereits zugeleitet
worden.
Der geprüfte Gesamtabschluss mit seinen weiteren
erläuternden Anlagen Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht
soll im November 2016 vom Rechnungsprüfungsausschuss beraten werden, so dass
die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2015 durch den Rat der Stadt Wassenberg
gemäß § 116 Abs. 1 GO fristgerecht in seiner Sitzung am 15.12.2016 erfolgen
kann.