Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die „Heckenstraße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Heckenstraße“ soll ausgebaut werden.

Da es sich um eine relativ kleine Stichstraße mit Wendehammer handelt, kommt nur ein niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten) in Frage.

 

Die Kosten des Endausbaus wurden von den Grundstückseigentümern bereits abgelöst bzw. Vorausleistungen in der erforderlichen Höhe erhoben.

 

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist somit entbehrlich. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits in der 30. Kalenderwoche schriftlich über den Ausbau der Straße informiert.

 

Die dem Schreiben an die Grundstückseigentümer beigefügten Anlagen 1 - 3 liegen auch dieser Beschlussvorlage bei.

 

Stadtverordneter Schiefke regt an, in den anstehenden Ausschreibungen eine Nachbesandung der Pflasterflächen (ca. 3 mal innerhalb der Gewährleistungsfrist) mit aufzunehmen. Bei der erst vor kurzem ausgebauten Limburger Straße seien jetzt schon ausgespülte Fugen zu erkennen.

 

Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Option für die 1-2 Pflanzbeete gestrichen werden könne, da diese von den Grundstückseigentümern nicht gewollt werden.

 

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Die „Heckenstraße“ in Effeld im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird wie folgt ausgebaut:

 

Niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen Flachbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.