Sachverhalt:
Die
„Heckenstraße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Heckenstraße“ soll ausgebaut
werden.
Da
es sich um eine relativ kleine Stichstraße mit Wendehammer handelt, kommt nur
ein niveaugleicher Ausbau in Pflasterbauweise einschließlich
Straßenentwässerung und LED-Straßenbeleuchtung sowie 1-2 Pflanzbeete sofern im
Zuge des Ausbaus vor Ort mit den Grundstückseigentümern Einvernehmen erzielt
werden kann (daher im Bauprogramm lediglich als Option enthalten) in Frage.
Die
Kosten des Endausbaus wurden von den Grundstückseigentümern bereits abgelöst
bzw. Vorausleistungen in der erforderlichen Höhe erhoben.
Eine
Bürgerinformationsveranstaltung ist somit entbehrlich. Die betroffenen
Grundstückseigentümer wurden bereits in der 30. Kalenderwoche schriftlich über
den Ausbau der Straße informiert.
Die
dem Schreiben an die Grundstückseigentümer beigefügten Anlagen 1 - 3 liegen
auch dieser Beschlussvorlage bei.
Stadtverordneter
Schiefke regt an, in den anstehenden Ausschreibungen eine Nachbesandung der
Pflasterflächen (ca. 3 mal innerhalb der Gewährleistungsfrist) mit aufzunehmen.
Bei der erst vor kurzem ausgebauten Limburger Straße seien jetzt schon
ausgespülte Fugen zu erkennen.
Dies
wird von der Verwaltung zugesagt.
Stadtkämmerer
Darius erklärt, dass die Option für die 1-2 Pflanzbeete gestrichen werden
könne, da diese von den Grundstückseigentümern nicht gewollt werden.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Die „Heckenstraße“ in Effeld
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird wie folgt ausgebaut:
Niveaugleicher Ausbau
in Pflasterbauweise einschließlich Straßenentwässerung und
LED-Straßenbeleuchtung. Die Einfassung der Pflasterfläche erfolgt durch einen
Flachbordstein, so dass die Grundstücke an jeder Stelle anfahrbar sind.