Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hatte in seiner Sitzung am 24. Februar 2016 unter dem Tagesordnungspunkt 5. den Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Im Rahmen der noch bis zum 15. April 2016 andauernden öffentlichen Auslegung wurden bisher weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

 

Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 11.04.2016 (Anlage 1) beinhaltet lediglich, dass die konkrete Ausbauplanung der Verkehrsflächen, insbesondere die bauliche Gestaltung der Anbindung an das vorhandene Straßennetz, rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abzustimmen ist; dies findet bereits Berücksichtigung in der Begründung im Unterpunkt 6.1 letzter Absatz auf Seite 9.

 

Nachfolgende Anlagen sind ferner beigefügt:

Anlage 2:               Übersichtsplan des Plangebietes,

Anlage 3:               Entwurf des Rechtsplanes,

Anlage 4:               Entwurf der Begründung,

Anlage 5:               Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

a)        Ergebnis der durchgeführten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Es liegen keine Anregungen und Bedenken vor.

 

b)       Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 „An der Haag“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.