Sitzung: 15.03.2016 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: BV/FB2/014/2016
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte
Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den
Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen,
wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Beschluss: (einstimmig)
Gem. § 10 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den bestehenden Ratsausschüssen die Stadtverordneten, die dem
jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören,
in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter bzw. Vertreterin im
Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.