Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung mit folgendem Inhalt zur Kenntnis:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.


Beschluss:          (einstimmig)

 


Gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den bestehenden  Ratsausschüssen die Stadtverordneten, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter bzw. Vertreterin im Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.