Sitzung: 24.02.2016 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: BV/FB6/008/2016
Sachverhalt:
Der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 20.10.2015 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 „An der Haag“ in der
Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, Baurecht für Wohnbebauung
auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 152 (Teilfläche) zu
schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden zwischenzeitlich
durchgeführt.
Anregungen und Bedenken
wurden in beiden Verfahrensschritten nicht vorgebracht.
Der
Vorhabenträger hat in einem persönlichen Gespräch eine Erhöhung der zulässigen
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,5 beantragt.
Das Maß der baulichen
Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und die maximalen Gebäudehöhen bestimmt.
Für das Plangebiet wird eine
GRZ von 0,5 angestrebt. Damit wird die Obergrenze des § 17 BauNVO für
Allgemeine Wohngebiet um 0,1 überschritten (gem. § 17 BauNVO GRZ = 0,4). Im
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist das Plangebiet als „Gemischte
Baufläche –M-„ dargestellt. Für Mischbauflächen sieht die BauNVO eine Obergrenze
von GRZ 0,6 vor.
Im Rahmen der festgesetzten
GRZ von 0,5 kann das städtebauliche Konzept „Schaffung von seniorengerechten
Bungalows“ umgesetzt werden.
Die Überschreitung wird
begründet mit dem Ziel, hier ein zentrumnahes barrierearmes Wohngebiet zu entwickeln.
Auch läßt der wirksame FNP die Entwicklung eines Mischgebietes zu, für das eine
höhere Versiegelung beansprucht werden kann (hier: Obergrenze BauNVO 0,6).
Durch die Überschreitung
werden die Anforderungen an die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht
beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten.
Die Bedürfnisse des Verkehrs sind ebenfalls nicht von der Überschreitung
beeinflusst.
Der beigefügte
Übersichtsplan grenzt den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85
„An der Haag“ ab (Anlage 1).
Beschluss: (einstimmig)
a) Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB):
Beschluss:
Dem Antrag des
Vorhabenträgers, die Grundflächenzahl in diesem Plangebiet von 0,4 auf 0,5 zu
erhöhen, wird entsprochen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Es liegen
keine Anregungen und Bedenken vor.
c) Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB):
Beschluss:
Unter
Berücksichtigung der zu ändernden Grundflächen von 0,4 auf 0,5 für das
Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 „An der Haag“ in der
Ortschaft Wassenberg ist das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.