Sitzung: 24.02.2016 Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Auf den in der Anlage beigefügten Antrag
des Heimatvereines Wassenberg wird zunächst verwiesen.
Die Verwaltung teilt hierzu mit:
Der Rat der Stadt Wassenberg hat in
seiner Sitzung am 16.11.2000 auf
Vorschlag des Kultur- und Sportausschusses aus der Sitzung vom 23.10.2000 u. a. festgelegt, dass bei der Benennung von Straßen nach
Persönlichkeiten, die sich für die Stadt Wassenberg verdient gemacht haben, der
Todestag mehr als 40 Jahre zurückliegen muss.
Hintergrund der Regelung war zum
damaligen Zeitpunkt, dass aufgrund der vermehrten Erschließung neuer Baugebiete
das Thema „Straßenbenennung“ einen besonderen Stellenwert erhalten hatte, die
grundsätzlichen Kriterien unterworfen sein sollten.
Der v. g. Anlass für diese Regelung ist
nicht mehr aktuell, da die großflächige Entwicklung neuer Baugebiete
weitestgehend abgeschlossen ist.
Inwieweit die seinerzeit getroffene
Fristregelung verbindlich ist oder bleiben soll, lässt sich nicht aus allgemein
geltenden Normen oder sonstigen Rechtssätzen ableiten, da es solche hierfür
nicht gibt.
Aus diesem Grunde behelfen sich
zahlreiche Städte und Gemeinden damit,
eigene Richtlinien aufzustellen, welche bei der Vergabe von Straßennamen
und insbesondere bei Namensgebung von Persönlichkeiten zu beachten.
Die Spannbreite der Fristsetzungen in
diesen örtlichen Richtlinien, wie lange der Todestag zurückliegen muss, ist
dabei jedoch sehr groß.
Den meisten „Richtlinien“ ist jedoch
übereinstimmend zu entnehmen, dass:
·
Grundsätzlich
Straßen nur nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen sind;
·
Personennamen der
neueren Geschichte nur dann verwendet werden sollen, wenn ihr Geschichtsbild
nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend
positiv bewertet wird.
·
Sollen Verdienste
verstorbener Personen aus neuer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt
werden, so sind noch lebende Angehörige vorher möglichst zu hören.
·
Bei der Auswahl der
Straße ist darauf zu achten, dass die Straßenbenennung auch tatsächlich eine
Ehrung darstellt.
·
Bei der Auswahl von
Persönlichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und
Männern zu achten.
Die Verwaltung erachtet es als
ausreichend, wenn man dies zukünftig bei der Benennung von Straßen nach
verstorbenen Persönlichkeiten berücksichtigt.
Es bleibt dann dem Rat der Stadt
Wassenberg im Einzelfall vorbehalten, wann eine Ehrung der Verstorbenen über
einen Straßennamen erfolgt.
Anmerkung:
Der Antrag des Heimatvereins zielt nicht
konkret auf eine aktuelle Straßenbenennung ab, sondern verweist nur
beispielhaft auf die verstorbenen Wassenberger Bürger Prof. Heribert Heinrichs
oder Hanns Heidemanns. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass eine Umbenennung
einer vorhandenen Straße und deren Bezeichnung Rechte von Anliegern
beeinträchtigen können und daher nur dann erfolgen
soll , wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
erforderlich ist.
Bürgermeister Winkens beantwortet die Frage von Frau Stangier, warum für
den Ausschuss heute Mitteilungsvorlagen anstatt Beschlussvorlagen erstellt
wurden dahingehend, dass die Angelegenheiten vollends in die Zuständigkeit des
Rates fallen und Entscheidungen über die eingereichten Anträge auch erst in der
Ratssitzung erfolgen sollen.
Sepp Becker als Vorsitzender des Heimatvereines erläutert dem Ausschuss
nochmals die Hintergründe für deren Antrag auf Fristverkürzung.
Seitens der CDU-Fraktion ergeht zunächst der Vorschlag, die Frist auf 10
Jahre festzusetzen; die SPD-Fraktion befürwortet eine Frist von 5 Jahren.
Der Ausschussvorsitzende stellt zunächst fest, dass nunmehr 3 Anträge
(CDU 10 Jahre; SPD 5 Jahre; Heimatverein 3 Jahre) vorlägen und über den
weitreichendsten, den der CDU zuerst abgestimmt werden müsse.
Bevor es jedoch zur Abstimmung kommt, stellt Ausschussmitglied
Weyermanns den Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit zurückzustellen
und in der nächsten Ratssitzung zu behandeln.
Der Ausschuss folgt anschließend auf Frage des Vorsitzenden einstimmig
diesem Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit bis zur Ratssitzung
zurückzustellen.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Angelegenheit
wird zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.