Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Auf den in der Anlage beigefügten Antrag des Heimatvereines Wassenberg wird zunächst verwiesen.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit:

 

Der Rat der Stadt Wassenberg hat in seiner Sitzung am 16.11.2000  auf Vorschlag des Kultur- und Sportausschusses aus der Sitzung vom 23.10.2000  u. a. festgelegt,  dass bei der Benennung von Straßen nach Persönlichkeiten, die sich für die Stadt Wassenberg verdient gemacht haben, der Todestag mehr als 40 Jahre zurückliegen muss.

Hintergrund der Regelung war zum damaligen Zeitpunkt, dass aufgrund der vermehrten Erschließung neuer Baugebiete das Thema „Straßenbenennung“ einen besonderen Stellenwert erhalten hatte, die grundsätzlichen Kriterien unterworfen sein sollten.

 

Der v. g. Anlass für diese Regelung ist nicht mehr aktuell, da die großflächige Entwicklung neuer Baugebiete weitestgehend abgeschlossen ist.

 

Inwieweit die seinerzeit getroffene Fristregelung verbindlich ist oder bleiben soll, lässt sich nicht aus allgemein geltenden Normen oder sonstigen Rechtssätzen ableiten, da es solche hierfür nicht gibt.

 

Aus diesem Grunde behelfen sich zahlreiche Städte und Gemeinden damit,  eigene Richtlinien aufzustellen, welche bei der Vergabe von Straßennamen und insbesondere bei Namensgebung von Persönlichkeiten zu beachten.

Die Spannbreite der Fristsetzungen in diesen örtlichen Richtlinien, wie lange der Todestag zurückliegen muss, ist dabei jedoch sehr groß.

Den meisten „Richtlinien“ ist jedoch übereinstimmend zu entnehmen, dass:

 

·         Grundsätzlich Straßen nur nach bereits verstorbenen Persönlichkeiten zu benennen sind;

·         Personennamen der neueren Geschichte nur dann verwendet werden sollen, wenn ihr Geschichtsbild nach Persönlichkeit, Verhalten und Nachwirkung abgeklärt ist und überwiegend positiv bewertet wird.

·         Sollen Verdienste verstorbener Personen aus neuer Zeit durch eine Straßenbenennung gewürdigt werden, so sind noch lebende Angehörige vorher möglichst zu hören.

·         Bei der Auswahl der Straße ist darauf zu achten, dass die Straßenbenennung auch tatsächlich eine Ehrung darstellt.

·         Bei der Auswahl von Persönlichkeiten ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten.

 

Die Verwaltung erachtet es als ausreichend, wenn man dies zukünftig bei der Benennung von Straßen nach verstorbenen Persönlichkeiten berücksichtigt.

Es bleibt dann dem Rat der Stadt Wassenberg im Einzelfall vorbehalten, wann eine Ehrung der Verstorbenen über einen Straßennamen erfolgt.

 

Anmerkung:

Der Antrag des Heimatvereins zielt nicht konkret auf eine aktuelle Straßenbenennung ab, sondern verweist nur beispielhaft auf die verstorbenen Wassenberger Bürger Prof. Heribert Heinrichs oder Hanns Heidemanns. Die Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass eine Umbenennung einer vorhandenen Straße und deren Bezeichnung Rechte von Anliegern beeinträchtigen können und daher nur dann erfolgen soll , wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

 

 

Bürgermeister Winkens beantwortet die Frage von Frau Stangier, warum für den Ausschuss heute Mitteilungsvorlagen anstatt Beschlussvorlagen erstellt wurden dahingehend, dass die Angelegenheiten vollends in die Zuständigkeit des Rates fallen und Entscheidungen über die eingereichten Anträge auch erst in der Ratssitzung erfolgen sollen.

 

Sepp Becker als Vorsitzender des Heimatvereines erläutert dem Ausschuss nochmals die Hintergründe für deren Antrag auf Fristverkürzung.

Seitens der CDU-Fraktion ergeht zunächst der Vorschlag, die Frist auf 10 Jahre festzusetzen; die SPD-Fraktion befürwortet eine Frist von 5 Jahren.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt zunächst fest, dass nunmehr 3 Anträge (CDU 10 Jahre; SPD 5 Jahre; Heimatverein 3 Jahre) vorlägen und über den weitreichendsten, den der CDU zuerst abgestimmt werden müsse.

 

Bevor es jedoch zur Abstimmung kommt, stellt Ausschussmitglied Weyermanns den Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit zurückzustellen und in der nächsten Ratssitzung zu behandeln.

 

Der Ausschuss folgt anschließend auf Frage des Vorsitzenden einstimmig diesem Antrag zur Geschäftsordnung, die Angelegenheit bis zur Ratssitzung zurückzustellen.


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 

Die Angelegenheit wird zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt.