Sitzung: 10.12.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 3
Vorlage: BV/FB6/082/2015
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 01.12.2015 mit
folgendem Inhalt zur Kenntnis:
Sachverhalt:
Vorgenannter Betreff war bereits
Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 23. November
2015 (Top 5.).
Zu dem überarbeiteten Entwurf des LEP
NRW hat der Städte- und Gemeindebund NRW zwischenzeitlich eine umfassende
Bewertung abgegeben; diese wurde bereits mit der Mitteilungsvorlage zur
Planungs- und Umweltausschusssitzung am 23.11.2015 übersandt.
In Übereinstimmung mit dieser Bewertung
stellt die Stadt Wassenberg fest, dass insbesondere die raumordnerischen
Festlegungen des LEP-Entwurfes zum Siedlungsraum eine eigenverantwortliche und
selbstbestimmte Entwicklung der Kommunen erheblich erschweren und ihre Planungshoheit
unangemessen einschränken. Die Stadt Wassenberg schließt sich den Anregungen
und der Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW an und fordert die
Landesplanungsbehörde auf, den Entwurf des LEP erneut zu überarbeiten.
Zu den nachfolgenden Grundsätzen und
Zielen im Entwurf des LEP NRW wird wie folgt erneut Stellung genommen:
1.
Flächensparende
und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (Ziel 6.1-1; ehemals
6.1.-2)
Die Vorgabe,
planerisch gesicherte Reserveflächen, die den prognostizierten Bedarf
überschreiten,
zurückzunehmen, sofern sie noch nicht in verbindliche Bauleitpläne umgesetzt
sind, ist abzulehnen. Soweit diese Rücknahmepflicht Darstellungen im
Flächennutzungsplan betrifft, verletzt sie die grundsätzlich verankerte
kommunale Planungshoheit ebenso wie die höherrangige Regelung des § 6 BauGB,
welche die Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die höhere
Verwaltungsbehörde (Bezirksplanungsbehörde) regelt.
2.
Flächentausch
(Ziel 6.1-1; ehemals 6.1-10)
Die
Zielvorgabe 6.1-1 zum Flächentausch, wonach der Freiraum nur dann in Anspruch
genommen werden darf, wenn zugleich an anderer Stelle bereits festgelegter
Siedlungsraum im Regionalplan wieder als Freiraum bzw. als innerstädtische
Freifläche festgelegt wird, ist zu restriktiv formuliert und sollte nur als
Grundsatz aufgenommen werden. Die Kommunen handhaben dieses Instrument seit
Jahren, es kann aber nicht allein der Maßstab für weitere Entwicklungen sein.
Erfreulich ist aus Sicht der Stadt
Wassenberg in diesem Verfahren festzuhalten, dass entgegen der ursprünglichen
Absicht die Landesplanungsbehörde die Eigenentwicklung untergeordneter
Ortsteile (Grundsatz 6.2-3) -kleinere Ortsteile mit weniger als 2.000
Einwohner- künftig gewährleisten wird.
Beschluss: (31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Da die Belange der Stadt Wassenberg im Verfahren zur Neuaufstellung des
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen nur unzureichend berücksichtigt
werden und durch Festlegungen insbesondere im Kapitel 6.1-1 erheblich
eingeschränkt werden, lehnt die Stadt Wassenberg den Landesentwicklungsplan in
der vorliegenden Entwurfsfassung vom
22. September 2015 ab.
Des Weiteren schließt sich die Stadt Wassenberg der Bewertung des
Städte- und Gemeindebundes NRW vom 30. Oktober 2015 in vollem Umfange an.