Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen war bereits Beratungsgegenstand der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 22. Januar 2014 (TOP 3.); die damalige Stellungnahme der Stadt Wassenberg vom 03. Februar 2014 als Beteiligung der öffentlichen Stellen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Zwischenzeitlich hat die Landesregierung am 28. April 2015, am 23. Juni 2015 und am 22. September 2015 Änderungen des Entwurfes des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und ein zweites Beteiligungsverfahren beschlossen.

 

In diesem zweiten Beteiligungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 ROG beteiligt (siehe hierzu beigefügtes Schreiben der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. Oktober 2015 – Anlage 2 -).

 

Es wird die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 15. Januar 2016 mit einer entsprechenden Stellungnahme in dieses Verfahren einzubringen.

 

Zwischenzeitlich hat sich auch der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in seinem Schnellbrief vom 02. November 2015 (Schnellbrief Nr. 249/2015) zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen, bezogen auf die vom Landeskabinett beschlossene überarbeitete Fassung vom 22.09.2015, geäußert (Anlage 3).

 

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass im Schreiben der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen zum 08. Oktober 2015 die Wege aufgezeichnet werden, um auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Verfahrensunterlagen einsehen zu können.

 

Aus Sicht der Verwaltung soll mit dieser Mitteilungsvorlage der derzeitige Sachstand im Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen an die politischen Gremien bekannt gegeben werden.

 

Die Verwaltung wird die umfangreichen Unterlagen und Stellungnahmen auswerten und für die Sitzung des Stadtrates am 10. Dezember 2015 einen entsprechenden Beschlussvorlag  unterbreiten, damit die städtische Stellungnahme fristgerecht in das Verfahren eingebracht werden kann.