Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und Umweltausschusses vom 20.10.2015 zur Kenntnis.


Beschluss:          (einstimmig)

 


A:         Zu den vorgebrachten Anregungen

 

1.                  Landesbetrieb Straßenbau NRW, Mönchengladbach

 

Anregung:

Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 werden seitens der dortigen Niederlassung keine Bedenken erhoben, wenn folgendes beachtet wird:

 

-       An der Einmündung der Straße „Alte Bahn“ in die L 117 -Erkelenzer Straße- ist das Sichtdreieck der Anfahrsicht (5,00 m / 70,00 m) gemäß 6.3.9.3 der RAST 06 von jeglichen Sichthindernissen freizuhalten.

-       Die Kosten für evtl. erforderlich werdende Lärmschutzmaßnahmen, die durch Emmissionen der L 19 verursacht werden, werden vom Landesbetrieb Straßenbau nicht übernommen.

 

Beschluss:

Diese Hinweise werden entsprechend beachtet.

 

2.                  NEW-Netz GmbH, Geilenkirchen

 

Anregung:

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen dortige Bedenken. Auf dem Grundstück befinden sich Versorgungsleitungen für das Niederspannungsnetz und die Straßenbeleuchtung.

 

Beschluss:

Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Vor einer weiteren baulichen Nutzung ist in Abstimmung mit der NEW-Netz GmbH eine dingliche Sicherung oder eine  vertragliche Regelung über die Verlegung der dort befindlichen Versorgungsleitungen für das Niederspannungsnetz und für die Straßenbeleuchtung herbeizuführen.

 

3.                  Kreis Heinsberg, Untere Wasserbehörde

 

Anregung:

Das Bauvorhaben liegt in der Zone IIIB des mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 21. März 1994 festgesetzten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage in Wassenberg.

 

Danach ist die Verwendung von Recyclingmaterialien (beispielsweise Elektroofenschlacke, Hochofenschlacke, Hüttensand, LD (Stahlwerks)-Schlacke, Schmelzkammergranulat, RCL (Recyclingsmaterial) -aufbereiteter Bauschutt, verboten. Auf Antrag kann eine Befreiung bei diesem Vorhaben im Einzelfall erteilt werden.

 

Das Anwenden von in Wasserschutzgebieten nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (wie z.B. nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) sowie das unsachgemäße Anwendung zugelassener Mittel ist verboten.

 

Das Versickern von Niederschlagswasser ist nur über die belebte Bodenzone möglich. Für die Einleitung von Niederschlagswässern von Dachflächen sowie sonstigen befestigten Flächen über eine Versickerungsanlage in den Untergrund ist beim Landrat des Kreises Heinsberg -Untere Wasserbehörde- eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

 

Im übrigen sind die Verbotstatbestände des § 4 Abs. 2 der Wasserschutzgebietsverordnung zu beachten.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

4.                  Regionetz GmbH, Eschweiler

 

Anregung:

Die Regionetz GmbH weist darauf hin, dass eine Gasversorgungsleitung das Grundstück kreuzt, evtl. auch die vorhandene Bezirksregelstation das Grundstück tangiert.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Vor einer weiteren baulichen Nutzung ist in Abstimmung mit der Regionetz GmbH eine dingliche Sicherung oder eine vertragliche Regelung der dort befindlichen Gasversorgungsleitung herbeizuführen.

 

B:         Es wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

C:         Die 1. vereinfachte Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 58

            „Alte Bahn“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)    als Satzung beschlossen.