Nachtrag: 15.12.2010 Nummer 3
Sitzung: 16.12.2010 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/095/2010
Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Planungs- und
Umweltausschusses vom 24.11.2010 sowie die Verwaltungsvorlage (Vorlagen-Nr.
FB4/095/2010/1) vom 13.12.2010 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 10.06.2010 (TOP 6) die
Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abst. 2 BauGB beschlossen. Die Grundstücke
im Bebauungsplan wurden zwischenzeitlich veräußert und vom neuen Grundstückseigentümer
wurde der in der Sitzung am 10.06.2010 vorgestellte Entwurf des Bebauungsplanes
modifiziert.
Die Modifizierung sieht u.a. den Wegfall der Grünfläche (Spielplatz) und
der privaten Flächen für Stellplätze an der Straße Alter Kirchturm vor, sowie
die Änderung der zulässigen Vollgeschosse. Die Fußwegeverbindung der Straßen
Alter Kirchpfad / Am Stadtrain ist in abgewandelter Form weiterhin Bestandteil
der Planung.
Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am
Stadtrain“ wurde die Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung
durchgeführt. Da diese Fristen die Zustellungsfrist für den Planungs- und
Umweltausschuss überschritten haben, wurde in der Vorlage für den Planungs- und
Umweltausschuss angekündigt, dass danach eingehende Anregungen für die
Ratssitzung nachgereicht werden.
Das bedeutet, dass zu A) kein Beschlussvorschlag des Planungs- und Umweltausschusses
vorliegt und zu B) u. C) der Ausschuss zugestimmt hat.
Folgende Anregungen wurden vorgebracht:
1 EBV-GmbH,
Hückelhoven
-Schreiben vom 17.11.2010-
2. Bezirksregierung
Arnsberg
-Schreiben vom 25.11.2010-
3. Kreis Heinsberg
-Schreiben vom 30.11.2010-
Des Weiteren wurde ein Erschließungsvertrag gefertigt, der die Errichtung
der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen und die Übertragung von
Grundstücksflächen regelt. Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist der
Beschlussvorlage als Anlage 1, ein Lageplan und eine Verkleinerung des
Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
A: Zu
den vorgebrachten Anregungen:
1.
EBV GmbH
Anregung:
Die durch das Plangebiet verlaufende
Erdstufenzone ist im Bebauungsplan zu kennzeichnen.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben.
Es erfolgt eine Kennzeichnung gemäß § 9 Abs.
5 Nr. 2 BauGB.
In den textlichen Festsetzungen wird des
Weiteren auf die empfohlene Freihaltung von einer Bebauung in der
Sicherheitszone von 10 m links und rechts der geologischen Störung hingewiesen.
2. Bezirksregierung Arnsberg
Anregung:
Im Bebauungsplan sollte auf die Möglichkeit
von Grundwasserabsenkungen, Grundwasseranstieg und Bodenbewegungen hingewiesen
werden.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben;
entsprechende Hinweise werden in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans übernommen.
3. Kreis Heinsberg, Straßenverkehrsamt
Anregung:
Nach Meinung des Straßenverkehrsamtes wird
ein Teil des Plangebietes nicht ausreichend erschlossen, aus
straßenverkehrlicher Sicht werden deshalb Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Die Anregungen werden als unbegründet
zurückgewiesen, da alle Grundstücke im Plangebiet ausreichend erschlossen
sind.
Begründung:
Das Bebauungsplangebiet Nr. 48 „Am
Stadtrain“ wird durch eine innere Erschließungsanlage mit Wendeanlagen
erschlossen. Im Bebauungsplan ist die öffentliche Verkehrsfläche mit 6,50 m
festgesetzt und demnach völlig ausreichend dimensioniert.
Die Feststellung des Straßenverkehrsamtes,
dass Teile des Plangebietes nur über einen Fußgängerbereich erschlossen werden,
ist nicht zutreffend, da alle Grundstücksbereiche an einer im Bebauungsplan
festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche liegen.
B: Die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird als Satzung beschlossen.
C: Dem Entwurf des Erschließungsvertrages
zum Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“
wird zugestimmt.