Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/062/2015
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 25. Juni 2015 über das Büro Rongen Architekten GmbH,
Wassenberg, hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke
1791 und 1792, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht
zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohnhäuser.
Anschreiben
und Lageplan sind aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.
Ferner
wird beantragt, den Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich zu ändern
(heutige Darstellung: Grünfläche; künftige Darstellung: gemischte Baufläche).
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wäre der Flächennutzungsplan im
Wege der Berichtigung anzupassen.
Da
dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates
Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im
Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch
für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg
führen sollte.
Ferner
ist für die konkrete Umsetzung des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen
dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.
Stadtverordneter Maurer erkundigt sich, ob ein Ausbau der Nautikstraße geplant sei, da ja mit einem zunehmenden Verkehrsaufkommen zu rechnen sei.
Stadtkämmerer Darius führt aus, dass mit Vorlage des Haushaltsentwurfes 2016 der Ausbau der Nautikstraße einschließlich Kanal und Beleuchtung Bestandteil des mittelfristigen Investitionsprogrammes sein werde.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7,
Flurstücke 1791 und 1792, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen
Verfahrensschritte sind durchzuführen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 83 „Südlich der
Nautikstraße“.
Die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.