Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 25. Juni 2015 über das Büro Rongen Architekten GmbH, Wassenberg, hat ein Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 1791 und 1792, beantragt. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung ein- und zweigeschossiger Wohnhäuser.

 

Anschreiben und Lageplan sind aus den beigefügten Anlagen 1 und 2 ersichtlich.

 

Ferner wird beantragt, den Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich zu ändern (heutige Darstellung: Grünfläche; künftige Darstellung: gemischte Baufläche). Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wäre der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Da dem Antrag auf Einleitung dieses Satzungsverfahrens ausschließlich ein privates Interesse des Antragstellers zugrunde liegt, hat der Vorhabenträger bereits im Vorfeld eine umfassende Kostenübernahmeerklärung unterzeichnet; dies gilt auch für den Fall, dass das beantragte Verfahren nicht zum angestrebten Erfolg führen sollte.

 

Ferner ist für die konkrete Umsetzung des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wassenberg zu schließen.

 

Stadtverordneter Maurer erkundigt sich, ob ein Ausbau der Nautikstraße geplant sei, da ja mit einem zunehmenden Verkehrsaufkommen zu rechnen sei.

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass mit Vorlage des Haushaltsentwurfes 2016 der Ausbau der Nautikstraße einschließlich Kanal und Beleuchtung Bestandteil des mittelfristigen Investitionsprogrammes sein werde.


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 1791 und 1792, wird entsprochen und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte sind durchzuführen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Nr. 83 „Südlich der Nautikstraße“.

 

Die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes ist im Wege der Berichtigung anzupassen.