Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Seit dem 17. September 2012 ist der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst-Neu“ rechtsverbindlich.

 

Im damaligen Aufstellungsverfahren wurden beim Maß der baulichen Nutzung

a)                   die Baumassenzahl gemäß § 21 Baunutzungsverordnung mit 2,0 sowie

b)                   die Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß mit 15,00 m bzw. 18,00 m festgesetzt.

 

Die Angaben der Baumassenzahl mit 2,0 ist irrtümlich falsch zugrunde gelegt worden und in Abstimmung mit dem Kreisbauamt Heinsberg künftig nicht mehr in die Festsetzungen aufzunehmen; die Baumassenzahl ist ersatzlos zu streichen.

 

Die im Plangebiet ansässige Offsetdruckerei hat dargelegt, dass zur Standortsicherung und zum dortigen Ausbau in Wassenberg die Errichtung eines Logistikzentrums als Hochregallager erforderlich ist.

 

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt Heinsberg soll die im Bebauungsplan derzeit festgesetzte Höhenbeschränkung mit 15,00 m bzw. 18,00 m nun komplett aufgehoben werden, um künftige Vorhaben im Plangebiet nicht durch konkrete Höhenbeschränkungen zu erschweren.

 

Der beigefügte Lageplan umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet – Forst Neu“ (Anlage 1).


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ ist ein 1. Änderungsverfahren durchzuführen mit der Zielsetzung

 

a)                  die Baumassenzahl sowie

b)                 die Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß

 

aus den Festsetzungen zu streichen.

 

Mit den Vorgaben dieser beabsichtigten Bebauungsplanänderung sind die entsprechenden Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.