Sitzung: 20.10.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/064/2015
Sachverhalt:
Seit
dem 17. September 2012 ist der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst-Neu“
rechtsverbindlich.
Im
damaligen Aufstellungsverfahren wurden beim Maß der baulichen Nutzung
a)
die Baumassenzahl
gemäß § 21 Baunutzungsverordnung mit 2,0 sowie
b)
die Höhe der
baulichen Anlagen als Höchstmaß mit 15,00 m bzw. 18,00 m festgesetzt.
Die
Angaben der Baumassenzahl mit 2,0 ist irrtümlich falsch zugrunde gelegt worden und
in Abstimmung mit dem Kreisbauamt Heinsberg künftig nicht mehr in die
Festsetzungen aufzunehmen; die Baumassenzahl ist ersatzlos zu streichen.
Die
im Plangebiet ansässige Offsetdruckerei hat dargelegt, dass zur
Standortsicherung und zum dortigen Ausbau in Wassenberg die Errichtung eines
Logistikzentrums als Hochregallager erforderlich ist.
In
Abstimmung mit dem Kreisbauamt Heinsberg soll die im Bebauungsplan derzeit
festgesetzte Höhenbeschränkung mit 15,00 m bzw. 18,00 m nun komplett aufgehoben
werden, um künftige Vorhaben im Plangebiet nicht durch konkrete
Höhenbeschränkungen zu erschweren.
Der
beigefügte Lageplan umfasst das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 N
„Gewerbegebiet – Forst Neu“ (Anlage 1).
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet
Forst – Neu“ ist ein 1. Änderungsverfahren durchzuführen mit der Zielsetzung
a)
die
Baumassenzahl sowie
b)
die
Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß
aus den Festsetzungen zu streichen.
Mit den Vorgaben dieser beabsichtigten Bebauungsplanänderung sind die
entsprechenden Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchzuführen.