Sitzung: 20.10.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/047/2015
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.07.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung
‚Abwasserbeseitigung‘ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.956.500,00 €
beziffert werden (Vorjahr 4.899.700,00 €). Hierbei ist insbesondere der Aufwand
für die Unterhaltung der Kanalisation gestiegen, da bereits 2015 der
Untersuchungsaufwand bedingt durch Fehleinleitungen deutlich erhöht ist, dieser
aber auch ab 2016 aufgrund gesetzgeberischer Vorgaben ohnehin angehoben werden
muss.
a) Niederschlagswassergebühr
Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühr 2014
ergab einen Fehlbetrag in Höhe von 26.407,43 €, was zu einem Gesamtfehlbetrag
bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 40.778,57 € führte. Ein Teil
dieses Fehlbetrages (rd. 10.000,00 €) wird nach derzeitiger Einschätzung im
Jahr 2015 ausgeglichen werden - kalkuliert waren 30.000,00 € -, der Restbetrag
von dann rd. 30.000,00 € soll in den drei folgenden Jahren ausgeglichen werden.
Unter Einbeziehung einer Fehlbetragsdeckung von 12.000,00 € wird die
Niederschlagswassergebühr im Jahr 2016 von bisher 1,85 €/m² auf 1,80 €/m²
gesenkt.
b) Schmutzwassergebühr
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr 2014 führte zu
einem Fehlbetrag in Höhe von 75.284,44 €, so dass der Gesamtfehlbetrag auf
nunmehr insgesamt 120.197,30 € anstieg. Für das Jahr 2015 war eine Deckung des
Fehlbetrages in Höhe von 55.000,00 € vorgesehen. Aufgrund der bisherigen
Entwicklung des Aufwandes wird dieses Ziel verfehlt. Es wird derzeit davon
ausgegangen, dass sich der Fehlbetrag 2015 lediglich um rd. 11.000,00 €
reduziert. Die Deckung des dann verbleibenden Fehlbetrages von rd. 109.000,000
wird gleichmäßig auf die nächsten drei Jahre verteilt, so dass für 2016
35.000,00 € einkalkuliert werden. Die Gebühr bleibt konstant bei 3,35 €/m³.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die im Entwurf
vorgelegte 8. Änderungssatzung wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2016
in Kraft gesetzt.