Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.07.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2014 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 20.162,34 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 85.808,07 €. Für das Jahr 2015 wurden bereits 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen; nach derzeitiger Einschätzung der Entwicklung der Einnahmen und Aufwendungen wird dieser Betrag keinesfalls ausgeschöpft werden. Daher ist für das Jahr 2016 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 60.000,00 € vorgesehen, damit dieser zeitnah zugunsten der Gebührenpflichtigen aufgelöst wird.

 

Die Jahresgebühr 2016 beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

134,00 €

(148,00 €)

./. 14,00 €

9,46

für ein 50 l-Gefäß

176,00 €

(198,00 €)

./. 22,00 €

11,11

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

 

für ein 35 l-Gefäß

67,00 €

(74,00 €)

./. 7,00 €

9,46

für ein 50 l-Gefäß

88,00 €

(99,00 €)

./. 11,00 €

11,11

für ein 1.100 l-Gefäß

1.937,00 €

(2.178,00 €)

./. 241,00 €

13,45

 


Beschlussvorschlag:          (einstimmig)

 


Die im Entwurf vorgelegte 9. Änderungssatzung wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft gesetzt.