Sitzung: 24.09.2015 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/FB6/059/2015
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.09.2015 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Im Verfahren der 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg im Bereich Effelder Waldsee hatte
der Stadtrat am 11. Dezember 2014 nach durchgeführter erneuter Offenlage den
Feststellungsbeschluss gefasst.
Das Verfahren der erneuten Offenlage war
notwendig geworden, um die Bedarfsparkplätze im Flächennutzungsplan
darzustellen.
Im Rahmen des anschließenden
Genehmigungsverfahrens zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die
Bezirksregierung Köln bemängelt, dass der Bereich der Bedarfsparkplätze als
öffentliche Parkfläche mit überlagernder Nutzung auf Flächen für die
Landwirtschaft dargestellt wurde. Aus Sicht der Bezirksregierung sollte dieser
Flächenbereich der Bedarfsparkplätze auch künftig nur als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden; lediglich
mit dem überlagernden Kennzeichen „P“ für öffentliche temporäre Parkplatzfläche
(P 3).
Aus Gründen der Rechtsicherheit hat die
Bezirksregierung in diesem Verfahren verfügt, dass eine erneute Offenlage und
somit die umfassende Informationspflicht an alle Beteiligten zu erfolgen hat.
Es handelt sich somit lediglich um eine rein formale Änderung der Kennzeichnung
der Flächen im Plan.
Es wird auf den beigefügten Entwurf der
54. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen (Anlage 1).
Beschluss: (einstimmig)
Mit dem geänderten Inhalt der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes
-konkret bezogen auf die überlagernde Darstellung der Bedarfsparkplätze
gegenüber der Sportanlage an der Waldseestraße- wird die erneute Offenlage
gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.