Sitzung: 09.09.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/014/2015
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Zum Inhalt des Antrags
der Fraktion DIE LINKE vom 11.05.2015, eingegangen am 21.05.2015, wird auf die
dieser Beratungsvorlage beiliegende Anlage verwiesen.
Da der Stadtbetrieb
Glyphosat auf Straßen und Wegen (darunter auch Kinderspielplätze und Parkanlagen)
sowie Plätzen nicht einsetzt und die Landwirtschaftskammer NRW aufgrund des
Erlasses des Landesministeriums, MKULNV, vom 06.01.2015 den Einsatz
glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht genehmigen darf, ist der
vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE Bestandteil einer Mitteilungsvorlage,
da es aufgrund der Rechtslage keines gesonderten Beschlusses bedarf.
Vor diesem Hintergrund
erübrigen sich auch weitergehende Ausführungen zur vorgelegten Begründung und
den beigefügten Anlagen. Rein nachrichtlich erfolgt an dieser Stelle lediglich
der Hinweis, dass es auch eine Reihe von gegensätzlichen Abhandlungen gibt.
Das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BFR) als verantwortliche Behörde in Deutschland sieht
allerdings bislang keine Krebsrisiken. Das BFR wird die von der internationalen
Krebsforschungsagentur IARC als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte
Bewertung für Glyphosat voraussichtlich ab August 2015 prüfen, wenn der gesamte
Bericht vorliegt.
Der Stadtbetrieb setzt
außerhalb der vorstehend genannten geh- und befahrbaren, wassergebundenen
Verkehrsflächen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in begrenztem Umfang auf
der Grundlage der durch die Landwirtschaftskammer NRW nach § 12
Pflanzenschutzgesetz erteilten Genehmigungen ein. Die Ausführung der dazu
notwendigen Arbeiten erfolgt durch langjährig geschulte Mitarbeiter mit
entsprechenden Sachkundenachweisen.
Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses wurden durch die Verwaltung beantwortet.