Beschluss: zur Kenntnis genommen

Inhalt der Mitteilungsvorlage:

 

Zum Inhalt des Antrags der Fraktion DIE LINKE vom 11.05.2015, eingegangen am 21.05.2015, wird auf die dieser Beratungsvorlage beiliegende Anlage verwiesen.

 

Da der Stadtbetrieb Glyphosat auf Straßen und Wegen (darunter auch Kinderspielplätze und Parkanlagen) sowie Plätzen nicht einsetzt und die Landwirtschaftskammer NRW aufgrund des Erlasses des Landesministeriums, MKULNV, vom 06.01.2015 den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht genehmigen darf, ist der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE Bestandteil einer Mitteilungsvorlage, da es aufgrund der Rechtslage keines gesonderten Beschlusses bedarf.

 

Vor diesem Hintergrund erübrigen sich auch weitergehende Ausführungen zur vorgelegten Begründung und den beigefügten Anlagen. Rein nachrichtlich erfolgt an dieser Stelle lediglich der Hinweis, dass es auch eine Reihe von gegensätzlichen Abhandlungen gibt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BFR) als verantwortliche Behörde in Deutschland sieht allerdings bislang keine Krebsrisiken. Das BFR wird die von der internationalen Krebsforschungsagentur IARC als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Bewertung für Glyphosat voraussichtlich ab August 2015 prüfen, wenn der gesamte Bericht vorliegt.

 

Der Stadtbetrieb setzt außerhalb der vorstehend genannten geh- und befahrbaren, wassergebundenen Verkehrsflächen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel in begrenztem Umfang auf der Grundlage der durch die Landwirtschaftskammer NRW nach § 12 Pflanzenschutzgesetz erteilten Genehmigungen ein. Die Ausführung der dazu notwendigen Arbeiten erfolgt durch langjährig geschulte Mitarbeiter mit entsprechenden Sachkundenachweisen.

 

Nachfragen aus der Mitte des Ausschusses wurden durch die Verwaltung beantwortet.