Sitzung: 09.09.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 10.07.2014 wurde beantragt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ in der Ortschaft Wassenberg für das bestehende
Baugrundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 4, Flurstück 1021, in der Form zu
ändern, dass das auf diesem Grundstück festgesetzte Baufenster zum Zwecke der
besseren Vermarktung erweitert werde.
Es
wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:
a)
Auszug Flurkarte
(Anlage 1),
b)
Auszug
Bebauungsplan (Anlage 2).
Aufgrund
eines ergänzenden Schreibens des Beteiligten vom 25.04.2015 wurde vorgenannte
Angelegenheit in die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 21.05.2015 (TOP 16 – Mitteilungen des Bürgermeisters) aufgenommen.
Unter
Bezug auf das Antwortschreiben der Verwaltung vom 13.05.2015 mit der konkreten
Fristsetzung an den Antragsteller, die in diesem Verfahren notwendige
Kostenüber-nahmeerklärung bis zum 30.
Juni 2015 unterschrieben nach hier vorzulegen, ist dies durch den Antragsteller
bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.
Aus
diesem Grunde wird der Vorschlag unterbreitet, wie auch dem Antragsteller im
Schreiben vom 13.05.2015 ausdrücklich dargelegt wurde, dass nach Fristablauf
und weiterhin unvollständigen Unterlagen der Antrag unter Berücksichtigung
gleicher und vergleichbarer Sachverhalte durch den zuständigen Ausschuss
abzulehnen wäre.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52
„Herrschaftliche Heide“ vom 10.07.2014 betreffend das Baugrundstück Gemarkung
Wassenberg, Flur 4, Flurstück 1021, wird nicht entsprochen.