Sitzung: 09.09.2015 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB6/051/2015
Sachverhalt:
Auf
der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 22.04.2015 (TOP 7) erfolgte vom
24.07.2015 bis 24.08.2015 die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
(Baugesetzbuch).
Parallel
zur vorgenannten Offenlage fand das
Verfahren der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) statt. Hierzu hat der Kreis
Heinsberg eine Stellungnahme am 06.08.2015 abgegeben (Anlage 1).
Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68
„Mühlenstraße“ in der Ortschaft Birgelen ist aus der Anlage 2 ersichtlich; der
Entwurf der Begründung aus der Anlage 3.
Hinweis:
Die
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Mühlenstraße“ ist im
Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage abrufbar.
Beschlussvorschlag an den Rat: (einstimmig)
A: Vorgebrachte Anregungen
und Bedenken als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB (Baugesetzbuch)
- Kreis Heinsberg
a)
Amt
für Bauen und Wohnen – Untere Immissionsschutzbehörde –
---------------------------------------------------------------------------------------
Anregung
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Mühlenstraße“ keine Bedenken,
wenn die nachfolgende Auflage in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes übernommen wird.
1.
Geräuschimmissionen
Die Errichtung und der Betrieb von Klima-, Kühl- und Lüftungsanlagen,
Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des
„Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären
Geräten“ der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft
für Immissionsschutz –LAI (www.lai-immissionsschutz.de)
zu erfolgen.
Beschluss:
Der vorgebrachten Anregung des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises
Heinsberg- Untere Immissionsschutzbehörde – wird stattgegeben und als textliche
Festsetzung in die 1. Änderung des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
aufgenommen.
B: Die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 68 „Mühlenstraße“ in der
Ortschaft Birgelen wird gemäß 10 BauGB als Satzung (Baugesetzbuch) beschlossen.